Also ist kein konkreter Fall bekannt.
Danke.
ich habe gerade nochmal nachgefragt. Ich kann die Rechtsschutz nur nicht gegen die eigene Rechtsschutz verwenden. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen.
Das einem das Bauchgefühl was anderes sagt, kann ich verstehen.
Und jetzt wieder zu den Versicherungsbeiträgen.