....Das Auto wird geliefert, wenn es fertig ist, lautet der Vertrag sozusagen; ....
Ach das BGB gibt schon gewisse Freiheiten einen unverbindlichen Liefertermin zu limitieren und auch finanzielle Folgen damit zu verknüpfen ohne vom Vertrag zurückzutreten. Aber das muss man ja nicht auspacken, man kann auch vorher mit dem Händler reden und handeln....