Der Hyundai Kona Forum Bestell- und Wartesaal

  • auch durch so eine Unterschrift wird der Privatkunde aber nicht automatisch zu einem Gewerbekunden vor dem Gesetz

    Auf welches Gesetz beziehst du dich da jetzt genau?


    sondern auch über die Folgen die dadurch für ihn entstehen könnten!

    Die Folgen "konstruiert" ja Hyundai gerade selber, wegen ein paar Euro. Ich denke nicht das die Hyundai-Händler in ihren AGB stehen haben, dass bestimmte Käufergruppen bevorzugt behandelt werden.

  • Meiner Meinung nach hätte der Verkäufer die Betroffenen DEUTLICH UND SCHRIFTLICH darüber aufklären müssen (mit Unterschrift von Euch, dass er es getan hat), dass durch den Gruppenrabatt (entweder aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe) ein allgemein beworbenes Merkmal des Kaufes (Ausgleich der Differenz der Bafa Prämie bei später als prognostizierter Lieferung) wegfällt.

    Autsch! Das wäre Harakiri mit Anlauf.

    Diese BAFA-Dingens gibt es für den BEV-Kauf und offenbar (?) nur für Privatpersonen (?). Wenn sich ein Händer schriftlich bestätigen ließe, aufgrund Behinderung die BAFA-Prämie nicht gewähren zu können, kann er sich auch gleich selber wegen Diskriminierung anzeigen.

    Daher: wirklich wirklich wirklich eine gaaanz schlechte Idee von dir - meiner Meinung nach ;)


    Das grundsätzliche Problem liegt doch hier eher beim Verkäufer bzw. an der Schulung des Verkäufers.

    Das wäre tatsächlich möglich und dürfte zumindest ein Teil des Problems sein.

    Aber falls es im System von Hyundai tatsächlich nur einen Rabatt-Grund geben sollte (Gewerbekunde) und der Hersteller den tatsächlichen Grund (z.B. Schwerbehinderung) nie erfährt, läge das grundsätzliche Problem im System an sich, u.a. wie der Hersteller mit seinen Vertragshändlern kommuniziert .... und die Händler/Verkäufer schult!


    In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte.

    Zumindest ich erhielt keinen derartigen Hinweis, aber mein Hybrid (ohne Stecker) wurde ja ohnehin nicht gefördert und drum ist das in meinem Fall irrelevant.

    Einen kleinen Rabatt wg. Schwerbehinderung (u.a. mit Merkzeichen aG) erhielt ich nämlich auch, kann ihn aber nicht in Zahlen (Prozente oder Euro) bemessen. Ich hatte nämlich noch diverse Zusatzausstattung geordert und bekam dann einen wirklich akzeptablen, mittleren vierstelligen Nachlass aufs Gesamtpaket.


    Ich denke nicht das die Hyundai-Händler in ihren AGB stehen haben, dass bestimmte Käufergruppen bevorzugt behandelt werden.

    :thumbup: Sehe ich ebenso.

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Autsch! Das wäre Harakiri mit Anlauf.

    Diese BAFA-Dingens gibt es für den BEV-Kauf und offenbar (?) nur für Privatpersonen (?). Wenn sich ein Händer schriftlich bestätigen ließe, aufgrund Behinderung die BAFA-Prämie nicht gewähren zu können, kann er sich auch gleich selber wegen Diskriminierung anzeigen.

    Daher: wirklich wirklich wirklich eine gaaanz schlechte Idee von dir - meiner Meinung nach ;)

    Und Du findest die bessere Vorgehensweise ist den Rabattempfänger komplett im Unklaren zu lassen und dann erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist zu sagen, dass man jetzt Pech gehabt hat?

    Es geht ja auch nicht explizit um die Behinderung an sich. Es geht darum den Käufer darüber aufzuklären, dass er bei Inanspruchnahme eines zusätzlichen Rabatts aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aber der körperlichen Behinderung für Hyundai in die gleiche Abteilung wie ein Gewerbekunde eingestuft wird und die Aussage des Ausgleichs der Differenz bei der BAFA Prämie bei Lieferverzug nicht gilt, oder aber in die diversen Werbeversprechen nicht nur einzubinden, dass diese nur für Privatkunden gilt, sondern auch jegliche andere Rabattierung damit ausgeschlossen ist.

    Grüße


    Olli




    ————————————

    Mercedes S500 Cabrio (BJ 2017)

    Kona electro 39 kw Edition30 (BJ 2022)

    Hyundai Santa Fe Seven PHEV (11/22)

    S580L 4M phev ziemlich voll

  • Auf welches Gesetz beziehst du dich da jetzt genau?

    Zum Beispiel auf das Verbraucherschutzgesetz. Ein Verbraucher wird nicht zum Gewerbekunden, nur weil er einen Gruppen- oder Behindertenrabatt annimmt. Ich kann keine Werbeversprechen anpreisen und dann, ohne Hinweis, außer Kraft setzen - da helfen auch keine AGB‘s, darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden, wenn er dadurch finanziellen Schaden nimmt.

    Grüße


    Olli




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    S580L 4M phev ziemlich voll

  • darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden

    Siehe das, was ich schon geschrieben hatte. In der Vergangenheit gab es da ein Schriftstück bei den Händlern, dass Kunden unterschrieben haben. Man müsste jetzt wissen, ob das bei den Betroffenen vorhanden war, oder eben nicht. Viele wissen ja manchmal gar nicht was sie alles unterschreiben beim Autokauf ^^


    Hier gibt es ja alle Fälle, manche wissen es nicht mehr, manche haben es vom Händler nicht bekommen, oder sonst etwas.


    Aber lange Rede.... Vertragsgestaltung ist immer Händler-/Kundensache und wahrscheinlich werden einige Fälle nur vor Gericht geklärt werden können.

  • Und Du findest die bessere Vorgehensweise ist den Rabattempfänger komplett im Unklaren zu lassen und dann erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist zu sagen, dass man jetzt Pech gehabt hat?

    Nein. Sonst hätte ich das geschrieben.


    Da wir hier aber viel mutmaßen und wenig wissen, verzichte ich bewusst auf Empfehlungen oder "Meinungen" zu einem besseren Vorgehen.

    Das schließt aber nicht aus, erkennbar unkluge Empfehlungen auch als solche zu bezeichnen, und natürlich habe ich auch begründet, weshalb ich anderer Ansicht bin, denn eine sachliche Begründung für eine Meinung gehört doch zu einer sachlichen Diskussion dazu.


    Am besten wäre wohl, wenn "Behinderung" und "gewerblich" auseinander gehalten würden von Hyundai und von den Händlern, was dem Anschein nach nicht passiert.. Dann hätten wir auch nicht die diversen Beschwerden und diese Diskussion.


    Ein Verbraucher wird nicht zum Gewerbekunden, nur weil er einen Gruppen- oder Behindertenrabatt annimmt.

    So ist es. :thumbup:


    Ich kann keine Werbeversprechen anpreisen und dann, ohne Hinweis, außer Kraft setzen - da helfen auch keine AGB‘s, darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden, wenn er dadurch finanziellen Schaden nimmt.

    Solch ein Schaden darf gar nicht erst eintreten!


    Wie du bereits geschrieben hattest: Eine Privatperson mit Schwerbehinderung bleibt eine Privatperson.

    Wenn man allen Privatpersonen (welche in einem bestimmten Zeitraum ein BEV kaufen) eine Prämie zusagt, dann wüsste ich keinen Sachgrund, aus welchem man Privatpersonen mit Behinderung diese Prämie vorenthalten dürfte. Das wäre eine Diskriminierung aufgrund Behinderung und die ist verboten.


    Erlaubt wäre sicherlich, die Bedingungen für Preisnachlässe aufgrund von Behinderung enger zu fassen, z.B. Anmeldung des derart rabattierten Fahrzeuges auf die/den Schwerbehinderten (oder bei Minderjährigen auf die Eltern oder zur Pflege Bestellten), ebenso eine Beschränkung auf einen Mindest-GdB und/oder Vorliegen bestimmter Merkzeichen wie H, G oder aG o.ä.

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Erlaubt wäre sicherlich, die Bedingungen für Preisnachlässe aufgrund von Behinderung enger zu fassen, z.B. Anmeldung des derart rabattierten Fahrzeuges auf die/den Schwerbehinderten

    Das existiert ja alles, genauso wie die Mindesthaltedauer. Das alles sollten die Verkäufer eigentlich den Rabattberechtigten mitteilen und zumindest für meinen kann ich das sagen.

  • Ich bin immer noch der Ansicht, das die Pressemitteilung keine rechtsverbindliche Zusage, sondern einfach nur eine Werbemaßnahme ist.

    Deshalb steht diese Zusage auch ausdrücklich in meinem Kaufvertrag und ist vom Händler und mir unterschrieben.

    Die Zusage hat aber der Händler und nicht Hyundai gemacht. Wie der Händler Hyundai daran beteiligt, weiß ich nicht, ist mir aber auch völlig egal.

    Hyundai hat auch per Pressemitteilung zugesichert, das elektro Konas die vor dem 30.06.22 bestellt wurden bis zum 31.12.22 ausgeliefert werden.

    Daraus kann man auch keinen verbindlichen Liefertermin konstruieren und den Händler in Verzug setzen.

    MG 4 Luxury Diamond Red&Black Roof, 150kW 64 kWh, EZ 06/2023

    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Ich bin immer noch der Ansicht, das die Pressemitteilung keine rechtsverbindliche Zusage, sondern einfach nur eine Werbemaßnahme ist.

    Nein, das ist so nicht richtig - und das ist auch Gebiet auf dem ich beruflich mehr oder weniger regelmäßig unterwegs bin. Zumal es sich ja hier nicht nur um einen Satz in einer Pressemitteilung handelte, sondern um eine aktiv auf allen Kanälen beworbene Aktion. Werbung DARF nicht irreführend sein, sonst sind deren Inhalte bindend. Ich persönlich FINDE (und hier bin ich wieder nicht so bewandert, daher schreibe ich explizit finde und nicht „weiß“ … aber meinem laienhaften Rechtsempfinden kommt das ziemlich eindeutig vor) das ist hier eindeutig der Fall! Den Schritt kann man schon wagen! Wenn ich sehe wie jeder Werbespruch von zig Anwälten durchgekaut wird bevor er benutzt werden darf und hier sowas rausgehauen wird, da bin ich mir ziemlich sicher, dass den Anwälten die hier mal eingeschaltet wurden vorher nicht mitgeteilt wurde, dass Hyundai nach gutdünken aus Privatkunden Geschäftskunden macht.

    Wie gesagt, ich bin selbst nicht betroffen und habe mich bisher deshalb zurückgehalten weil ich gedacht habe … macht mal nicht so nen Aufriss - noch ist nicht der 31.12. … aber genau das ist ja jetzt eingetreten … ich bin gespannt wie Hyundai bzw. der Händler reagiert wenn die ersten „Gewerbekunden“ ihre Aufstockung einfordern. Wenn sie sich so verhalten wie ich befürchte und wie erste Aussagen hier bestätigen, DANN finde ich es tatsächlich gerechtfertigt ein Faß aufzumachen

    Grüße


    Olli




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