Geschafft! Auch ich konnte gestern unseren neuen KONA Elektro in Empfang nehmen, nachdem Zulassung und BAFA und THG bereits Anfang Dezember erledigt wurden. Nun heisst es sich mit den Einstellungen vertraut machen. Danke fürdie vielen Hinweise dazu in diesem Forum, das ich seit einigen Wochen bereits intensiv verfolge. Ich verlasse damit den Wartesaal ...
Der Hyundai Kona Forum Bestell- und Wartesaal
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Der Preisnachlass, den einzelne Gruppen wie z.B. Behinderte erhalten, wird von den Konzernen ja nicht wegen deren sozialer Ader gewährt, sondern ist eine Gegenleistung für die Werbung für den Autokonzern, den ein entsprechender Ausweis hinter der Windschutzscheibe immer hat.
Da kommen wohl völlig verschiedene Aspekte zusammen.
Nachlässe für Berufsgruppen sprechen sich rasch herum! Mercedes hat Taxifahrern jahrzehntelang gute Nachlässe eingeräumt und deutschlandweit stellen Mercedes´ bisher noch das Gros der Taxis. Journalisten wurden weiter oben schon genannt ..... Solche Nachlässe mögen durchaus Werbung für eine Marke sein. Kommt aber auch auf die jeweilige Marke an - es ist halt ein Unterschied, ob man sich "schau mal, die fahren alle Lexus!" zuraunt oder "schlecht bezahlt, die fahren alle Dacia" ....
Bei Schwerbehinderten mag es auch um soziale Aspekte gehen, womöglich geht da steuerlich was für die Anbieter, wer weiß. Imagepflege kommt auch hinzu frei nach "wir tun was!". Aber ausgerechnet der Ausweis oder wohl viel eher die blaue Parkkarte hinter der Scheibe dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als werbewirksam erwogen worden sein, denn sehr viele Schwerbehinderte legen die blaue (oder ggf. orange) Karte nur beim Parken auf Behindertenparkplätzen auf das Armaturenbrett (während der Ausweis im Auto m.W. rechtlich keinerlei Wirkung entfaltet und es i.d.R. Quatsch ist, den da auszulegen; Diskussionen darüber werden aber OT) und haben sie garnicht ständig an der Windschutzscheibe befestigt. Ergo: normalerweise nicht zu sehen -> nicht werbewirksam.
Denn schließlich muss man nur bei Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches nachweisen, dass man dafür berechtigt ist. Deswegen trägt man ja z.B. auch nicht den Behindertenausweis ständig am Revers, sondern kramt ihn heraus und zeigt ihn vor, wenn man z.B. an der Kinokasse wegen Preisnachlass oder kostenloser Begleitperson fragt.
Auch nicht ganz auszuschließen: Schlimmstenfalls ginge das sogar nach hinten los, denn bei besonders rückständigen Menschen sind Behinderungen Makel - die würden dann womöglich Marken oder Modelle eher meiden, bei denen sie die blaue Karte besonders oft sehen.
Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass niemand auf die Werbewirkung von Parkerleichterungen für (Geh-)Behinderte oder gar Behindertenausweise für Automarken setzt ...
Abseits davon finde ich rubberducks Anmerkung interessant:
Wie wir hier gelernt haben werden freiwillige, systematische Rabatte für Journalisten, Schwerbehinderte, bestimmte Arbeitgeberzugehörige, Ärzte uvm. bei Hyundai als "Gewerbekunde" eingestuft. Der Grund ist unbekannt, tut auch nichts zu Sache. HY möchte keine zwei Rabatte gewähren
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit, dass es zwar verschiedene Gründe oder Auslöser für Nachlässe gibt, diese Preisnachlässe aber an sich einheitlich hoch sind und deswegen bei Hyundai aus Bequemlichkeit allesamt nur unter einem einzigen Grund "gebucht" werden können. Dies würde die hier oft erwähnte Gleichsetzung erklären.
Dämlich, aber möglich.
Blöd und falsch wäre es dennoch, Schwerbehinderte gegenüber "normalen" Privatpersonen zu benachteiligen, indem man sie bei der Belieferung hintenan stellt und in der sehr speziellen Konstellation der auslaufenden bzw. verringerten BAFA-Förderung zum Jahreswechsel in Einzelfällen tatsächlich effektiv benachteiligt - abseits davon macht es doch in der Praxis vermutlich keinen Unterschied und deswegen wurde das System mutmaßlich (?!) wohl auch so gestaltet.
Wenn solch eine Benachteiligung wirklich "gerichtsfest" belegbar ist, gewinnt man einen Rechtsstreit vermutlich ziemlich locker, denn Verstöße gegen AGG und EU-Recht und und und ergäben eine nette Liste und sind nicht trivial. Aber es muss beweisbar sein mit nachweisbarem Schaden, nehme ich an.
Wenn obige Mutmaßung stimmt, weiß Hyundai als Konzern/Hersteller/Lieferant möglicherweise nicht einmal, welcher Besteller schwerbehindert ist. Denn wenn der Händler nur einen einzigen Grund im System für Preisnachlass eintragen kann und dieser lautet "Gewerbekunde", dann wird er das einerseits nutzen und andererseits kann das im Sprachgebrauch durchaus dazu führen, dass über kurz oder lang im Hyundai-Umfeld Schwerbehinderte fälschlich mit Gewerbekunden gleichgestellt werden. ... und solange niemand klagt, wird das wohl nicht sauber aufgedröselt und kommmuniziert.
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Ich arbeite hauptberuflich bei einer Feuerwehr, ich wusste nicht das einen Rabatt für hauptberufliche Feuerwehrleute gibt, hätte der Händler es mir nicht gesagt, hätte ich ihn auch nicht in Anspruch genommen.
Nach der Bestellung habe ich das auf Arbeit erzählt das Hyundai einen Rabatt für hauptberufliche Feuerwehrleute gewährt, keinen meiner Kollegen wusste das, selbst die Kollegen die einen Hyundai fahren wussten es nicht (sind aber nur eine Handvoll Kollegen die einen Hyundai fahren).
Ich als Kunde kann nicht sehen, was der Verkäufer in dem Bestellprogramm eingibt und auf meinen Kaufvertrag steht auch nicht Gewerbekunde. Der Rabatt den ich bekommen habe ist deutlich geringer als die Bafa Prämie die mir entgangen ist.
Wenn man sich mal Informiert, was ein Schwerbehinderter als Rabatt bekommt, hätte glaube ich, jeder Schwerbehinderte, der den Rabatt in Anspruch genommen hat, hätte darauf Verzichtet, wenn er dann die Bafa Prämie nicht bekommt, da auch in diesem Fall der Rabatt niedriger ist, als die Prämie.
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Wenn man sich mal Informiert, was ein Schwerbehinderter als Rabatt bekommt, hätte glaube ich, jeder Schwerbehinderte, der den Rabatt in Anspruch genommen hat, hätte darauf Verzichtet, wenn er dann die Bafa Prämie nicht bekommt, da auch in diesem Fall der Rabatt niedriger ist, als die Prämie.
Kannst du den Satz nochmal so schreiben, dass er auch verstöndlich wird?
Auto-Hersteller bieten zusätzliche Rabatte für Menschen mit einem GdB, in der Regel ab einem GdB von 50 . Diese sind unverbindlich, über die Höhe entscheidet unterm Strich auch wieder der Händler. Meist sind das nur 1, 2, 3... Prozent zusätzlich - zu dem was man selber sowieso aushandelt - und an diesen "zusätzlichen" Nachlässen beteiligt sich der Hersteller beim Händler.
Wenn du also z.B. 12% Nachlass bei deinem Händler herausgehandelt hast, kannst du durch das Vorliegen eines GdB von min. 50 unter Umständen nochmal z.B. 2% on Top bekommen, sofern dein Händler mitspielt. An diesem Zusatzrabatt beteiligt sich der Hersteller.
Eine gute Übersicht, welcher Hersteller da was bietet, hat der ADAC unter: https://www.adac.de/rund-ums-f…enkauf-behindertenrabatt/
Aber auch die einschlägig bekannten Sozialverbände geben Auskünfte über solche Dinge.
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Mein Vater hat sich auch das gleiche Auto zwar in einer anderen Farbe und in fast der gleichen Ausstattung am 29.6.2022 bestellt, nicht im gleichen Autohaus, da wir in unterschiedlichen Bundesländern leben.
Er hat hier auch schon im Forum geschrieben. Er hat durch seine Schwerbehinderung einen Rabatt bekommen ( niederiger dreistelliger Bereich). Ihm wurde,( wie auch mir) zugesichert das er das Auto bis zum 31.12.2022 bekommt, andernfalls gleicht Hyundai die Differenz zur Bafa Prämie 2022/2023 aus.
Ihm und auch mir wurde nicht gesagt, das wir auf einmal als Geschäftskunden zählen.
Mein Vater hat mehrfach bei dem Händler nachgefragt, wann sein Auto kommt und ihn nimmt das richtig mit, das er jetzt so ein Ärger hat und eigentlich braucht er diese zusätzliche Belastung nun echt nicht.
Ich finde es eine Frechheit was Hyundai hier macht.
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Kannst du den Satz nochmal so schreiben, dass er auch verstöndlich wird?
Er sagt: Der Rabatt für Schwerbehinderte sei niedriger als die Prämie. Bei ausreichender Informationslage hätte sich jeder Käufer gegen den Rabatt und für die Prämie entschieden.
Wenn du also z.B. 12% Nachlass bei deinem Händler herausgehandelt hast, kannst du durch das Vorliegen eines GdB von min. 50 unter Umständen nochmal z.B. 2% on Top bekommen, sofern dein Händler mitspielt. An diesem Zusatzrabatt beteiligt sich der Hersteller.
Wenn das stimmt dann ist das Muster zumindest deutlicher. Es wird anscheinend als Gewerbekunde gebucht, sobald sich Hyundai an dem Rabatt beteiligt. Das trifft nämlich auch für Berufsgruppen oder Mitarbeiter großer Firmen zu.
Egal wie es gedreht wird, man kauft privat ein Auto. Darüber hat man einen Vertrag. Damit kann man mE gar nicht als Gewerbekunde gewertet werden. Das Problem von Hyundai wird vermutlich tatsächlich sein, dass die intern diese Kunden nicht von echten Gewerbekunden unterscheiden können.
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Das grundsätzliche Problem liegt doch hier eher beim Verkäufer bzw. an der Schulung des Verkäufers. Ich habe zwar mit der Banken- und Versicherungsbranche nichts am Hut, aber man ließt doch immer wieder davon, dass Abschlüsse rückabgewickelt wurden oder Köufer entschädigt die nicht vollumfänglich über die Folgen ihrer Unterschrift aufgeklärt wurden.
Nichts anderes ist es doch hier. Meiner Meinung nach hätte der Verkäufer die Betroffenen DEUTLICH UND SCHRIFTLICH darüber aufklären müssen (mit Unterschrift von Euch, dass er es getan hat), dass durch den Gruppenrabatt (entweder aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe) ein allgemein beworbenes Merkmal des Kaufes (Ausgleich der Differenz der Bafa Prämie bei später als prognostizierter Lieferung) wegfällt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr als faktische Privatmenschen bei einem Kauf von einem gewerblichen ausgebildeten Verkäufer hier vor Gericht nicht spielend Recht bekommt.
Nein, ich bin auch kein Anwalt, aber diesen würde ich an Eurer Stelle mal konsultieren … vielleicht sogar alle den gleichen Anwalt? Ich finde es eine Unverschämtheit Euch gegenüber und zwar anders als Ihr … genau von dem Verkäufer, der Euch das Auto verkauft hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller diese Info nicht irgendwo (wenn auch vielleicht versteckt im Kleingedruckten) kommuniziert hat an sein Händlernetz … und wenn doch nicht, werden die sich das auch wieder zurückholen können.
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Egal wie es gedreht wird, man kauft privat ein Auto. Darüber hat man einen Vertrag. Damit kann man mE gar nicht als Gewerbekunde gewertet werden. Das Problem von Hyundai wird vermutlich tatsächlich sein, dass die intern diese Kunden nicht von echten Gewerbekunden unterscheiden können.
In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte. Wurde auch hier irgendwo schon einmal von jemanden geschrieben.
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In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte. Wurde auch hier irgendwo schon einmal von jemanden geschrieben.
auch durch so eine Unterschrift wird der Privatkunde aber nicht automatisch zu einem Gewerbekunden vor dem Gesetz. Vielleicht für den Hersteller intern - offiziell handelt es sich aber immernoch um einen Privatkunden und als solcher muss er nicht nur darüber informiert werden, dass er nun für den Hersteller als Gewerbekunde gewertet wird, sondern auch über die Folgen die dadurch für ihn entstehen könnten! Und spätestens das wurde versäumt, dann hätte nämlich keiner den Rabatt (der defakto in den Fällen genau das Gegenteil ist) in Anspruch genommen.