Ja, wenn du sozusagen deine Wallbox "öffentlich" machst, Betonung auf "sozusagen", diese der Verordnung entspricht, dann bekommt man Geld dafür.
Wer es unbedingt braucht... muss jeder selber wissen.
Ich mein ja nur …
Bundesnetzagentur: THG-Quote für private Wallboxen ist unzulässig - Golem.de
Mehrere Anbieter wollten Nutzern privater Ladestellen Zuschüsse für ihren Stromverbrauch vermitteln. Doch die Behörden halten das für unzulässig.
www.golem.de
oder
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/406-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Seite 18, danach sind nicht einmal Ladepunkte auf Firmenparkplätzen öffentlich, wenn der Zugang auf die Betriebszeiten der Firma beschränkt ist.