War es nicht so, dass den Rabatt für Schwerbehinderte die Händler selber gewähren, denn alle Händler geben ihn ja nicht und die Höhe ist wohl auch unterschiedlich. Sie verrechnen ihn mit Hyundai (vielleicht kommt das eine Prozent ja von Hyundai selber?), meinte ich bisher.
Aber Schwerbehinderung mit Gewerbe gleichzusetzen, finde ich echt schräg. Vor allem, wenn es jetzt um Lieferfristen und Erstattungen geht und die Zurückstellung wegen des in Anspruch genommenen Behinderten-Rabatts in der Form nachweisbar ist, wäre dies ja eine ganz glasklare Benachteiligung aufgrund Behinderung. Da dürfte jeder Anwalt Luftsprünge vor Freude machen, denn so ein systematischer (!) Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gegen das Grundgesetz (GG) lässt sich nun wirklich nicht durch "firmen-übliche" Handhabung in Form "interner Einstufung" rechtfertigen. Wenn man das nicht völlig falsch aufzieht, ist eine entsprechende Klage praktisch unverlierbar.
§ 1 AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."