Für mich ist diese Pressemitteilung lediglich Marketinggeschätz.
Eine Pressemitteilung ist doch kein an eine Person gerichtetes Garantieversprechen.
Deshalb gibt es in meinem Vertrag auch eine Zusatzvereinbarung, in dem der Händler für diesen Vertrag bestätigt, das er im Falle einer Lieferung im Jahre 2023 eine dann evtl. geringe staatliche Prämie ausgleicht.