....mal hypothetisch gefragt.
Wäre es wirklich denkbar, dass Hyundai Kaufverträge storniert, ....
Man muss da etwas differenzieren...
Ja es ist möglich dass ein Hersteller angenommene Bestellungen des Fachhandels storniert, die rechtliche Auslegung hängt von den jeweiligen Händlerverträgen ab und kann deshalb auch nicht weiter kommentiert werden.
Der andere Punkt ist das Außenverhältnis von Händler und Kunde (ich unterstelle mal Kaufvertrag von privat). Hier greifen für den Gattungskauf die ganz normalen BGB Vorschriften zum Thema Kaufvertrag unter Berücksichtigung dessen was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vereinbart wurde
Sind die Änderungen in Form und Konstruktion (Modellwechsel) für den Käufer zumutbar dann muss der Händler das Neufahrzeug liefern. Sind diese nicht zumutbar (weil z.B. das Neumodell nicht mehr in die Garage passt) kann ein eingetretener nachweisbarer Schaden (z.B. Anschaffungspreis, entgangene BaFA usw.) geltend gemacht werden