Der Hyundai Kona Forum Bestell- und Wartesaal

  • OK, dann sollte man aber auch die Händler benennen bei denen die Verkäufer sich "tot" stellen. Diese Rubrik kann man ja auch aufnehmen.

    Klar muss man hier auch die Händler nennen. Sicher gibt es welche, die Mails und Anrufe immer zeitnah beantworten und solche die noch im Hinterkopf haben, dass früher die Überbringer schlechter Nachrichten immer geköpft wurden.
    Spaß beiseite, der FHH ist doch der, der am Ende der Kette immer die Schelte abbekommt. Ich bin sicher, dass JEDER Händler dem Kunden lieber sagen würde, dass das Auto abgeholt werden kann. Aber wenn die Händler selbst von Hyundai im Regen stehen gelassen werden - und mein Verkäufer hat mir das offen demonstriert - und sie montags früh zigmal am Telefon nur die Achseln zucken können, dann sollten wir ihnen zugestehen, dass sie irgendwann menschlich reagieren ....

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    Kona E 64 kWh Trend, SilkyBronze, Navi Assistenz, am 04.04.23 nach 358 Tagen ver-
    geblicher Warterei und etlichen nicht eingehaltenen Lieferterminen storniert. ...
    Jetzt:
    Kia e-Niro maF 64 kWh Leder, Sonnendach, als 10 Monate alten
    Gebrauchten

  • @Heinz.Spack

    Da gebe ich Dir Recht.

    Mir als Kunde ist es aber lieber, ich bekomme mal alle 2 - 3 Wochen ne Mail mit. "Sorry es gibt nichts neues" oder so, als wenn man über Wochen und Monate vergeblich versucht den Verkäufer ans Telefon zu bekommen.

    Das habe ich nämlich nie!!! Kein einziger Rückruf!!! Nur Rückantwort, wenn der Geschäftsführer ins CC genommen wurde.

  • dann sollten wir ihnen zugestehen, dass sie irgendwann menschlich reagieren ....

    Warum dann nicht menschlich reagieren auch von Verkäufer-Seite? Ich glaube ich habe hier nur von "einem" gelesen, dass er "menschlich" reagiert hat. Nämlich so, wie es bei Verträgen nunmal üblich ist, wenn man nicht zufrieden ist. Man setzt eine Frist zur Lieferung und behält sich die Punkte vor, die einem rechtlich möglich sind.


    Oder ganz einfach auch menschlich, man sucht gemeinsam nach eine Lösung des Problems. Aber ehrlich gesagt liest man hier nur "beklagen", aber nichts darüber das Lösungen gesucht werden, egal von welcher Seite.


    Ja, ich habe leicht reden. Ich hatte ein tolles Auto bis der EV kam, war also nicht auf die pünktliche Lieferung angewiesen. Und ja, meiner ist rechtzeitig in 2022 gekommen, ohne das ich andere Lösungen brauchte.

    Aber ich war mit meinem Händler einig, dass wir gemeinsam eine Lösung suchen, sollte das alles in die Hose gehen. Und ich gehörte nicht zu denen, bei denen es eine "Pressemitteilung" zur Liefergarantie gab.

  • Um gemeinsam eine Lösung zu suchen muss ein Dialog und kein Monolog entstehen und das ist (so wie auch andere Käufer berichten) bei meinem Händler anscheinend nicht gewollt.

    Ich bin für Lösungsvorschläge komplett offen. Nur Momentan ist die Kommunikation sehr einseitig.

    Aktuell ist der Händler in der so genannten "Bring Schuld". Dann sollte man auch von Händlerseite an einer Kommunikation interessiert sein

  • Dann sollte man auch von Händlerseite an einer Kommunikation interessiert sein

    Genau das ist ja das Problem was ich angesprochen habe. Die Händler sind teilweise unterirdisch, sind aber letztendlich der Vertragspartner. Warum setzt man ihm denn keine Frist zur Lieferung des Autos, wenn die Lieferzeit überschritten ist und die auf nichts reagieren? Wenn du am Ende das Auto nicht bezahlst, meinst du das der Händler dann kommt und sagt: Kein Problem, zahl wenn es passt...


    Nee, er wird seine rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen.


    Wer heutzutage ein Haus baut ist fast tagtäglich damit konfrontiert, kenne kaum einen der da nicht seine Möglichkeiten wahr nimmt. Warum dann nicht auch beim Autokauf, wenn der Händler eh schon "toter Mann" spielt?

  • @Vuzero 

    Klar gibt es diese Möglichkeit: Lieferverzug und dann Vertragsrücktritt .... aber was kommt danach?
    Diejenigen, die auf den Wagen angewiesen sind, können gar nicht anders, müssen sich danach ggf. zähneknirschend auf dem freien Markt bedienen um wieder mobil zu sein.... Die anderen bestellen sich beim gleichen oder anderen Händler eine Alternative - und beginnen möglicherweise wieder von neuem mit einer ellenlangen Wartezeit und vielleicht sogar der Aussicht, danach gar keine Umweltprämie mehr zu erhalten ... oder machen eine Faust in der Tasche und klammern sich an den dünnen Strohhalm, die bisherige Wartezeit nicht in den Sand zu setzen und doch vielleicht irgendwann noch ihren Kona zu bekommen in der Hoffnung, dass der Prämientopf bis dahin nicht ganz leer ist.

    Bisher gehöre ich noch zu der letzten Gruppe ....

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  • Klar gibt es diese Möglichkeit: Lieferverzug und dann Vertragsrücktritt .... aber was kommt danach?

    Das ist wieder so typisch "deutsch", oder nicht. Reines schwarz/weiß...


    Den Händler in Lieferverzug zu setzen ist erst einmal etwas ganz normales, dass Gleiche (Mahnung) würde er machen wenn du nicht zahlst. Ausser Rücktritt vom Kaufvertrag, was definitiv das letzte Mittel ist, gäbe es ja noch Forderungen nach Schadenersatz geltend zu machen. Aber das kann dir ein Anwalt gut erklären und für dich durchsetzen.

    Aber, und darum geht es doch am Ende, setzt den Händler doch erst einmal in Verzug wenn er schon nicht mit euch redet.


    Man muss ja nicht gleich zeitgleich mit dem Lieferverzug den Rücktritt vom Kaufvertrag mitsenden...

  • Wenn man solche vermeintlichen Thesen in den Raum stellt, sollte man auch belegbare Fakten bringen, meine Meinung.

    Welche vermeintliche Thesen denn bitte ganz genau? Und was meinst du denn konkret mit belegbaren Fakten?

    So richtig schlau werde ich aus deinem Zitat leider nicht :-/


    Für alle Fälle zitiere ich einen relevanten Teil auch nochmal:

    wenn [.....] die Zurückstellung wegen des in Anspruch genommenen Behinderten-Rabatts in der Form nachweisbar ist

    Ohne einen solchen Nachweis ist eh nix, das ist wohl klar.

    Aber mit Nachweis sind die Rechtsgrundlagen weder "vermeintlich" noch "Thesen", sondern Fakten. Spannend daran ist nur, ob man diese Benachteiligung belegen kann oder nicht, auch daran ist nichts vermeintlich oder These. So ganz glücklich war deine Wortwahl nicht ;)

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Aber mit Nachweis sind die Rechtsgrundlagen weder "vermeintlich" noch "Thesen", sondern Fakten.


    Das Folgende ist nämlich genau das was die Händler, bzw. Hyundai machen. Wo sind also nun die Fakten das "Schwerbehinderte" benachteiligt werden? Ich fühle mich als Schwerbehinderter weder von Hyundai, noch vom Händler benachteiligt/bevorteilt. Es ist alles transparent was sie machen.


    Mein Händler (Ruhrgebiet) hat mich vor Vertragsunterzeichnung darauf aufmerksam gemacht, dass die Verträge mit Ermäßigungen für "Schwerbehinderte" den "Groß- und Gewerbekunden" gleichgestellt sind, somit keine Liefergarantie!


    DasNaechsteAuto

    Es wäre mal interessant zu erfahren was die Händler zu "Lieferverzug" sagen, aber bis auf Wartender73 hat ja niemand von seinem "ganz normalen Recht" Gebrauch gemacht. Und mit Lieferverzug meine ich nicht gleich einen Rücktritt erklären, bevor das gleich wieder gelichgesetzt wird.