Jep, dazu hab es auch schon ein nettes Video von den Autodocs.
Inspektion
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Also ich habe damals mit meinem Outlander massive Probleme und Lauferei deswegen gehabt. Der Aufwand war mir zu groß.
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Also ich habe damals mit meinem Outlander massive Probleme und Lauferei deswegen gehabt. Der Aufwand war mir zu groß.
Das ist ja wieder ein anderes Thema. Aber nur weil du "Lauferei" hattest, weil vielleicht ein Autohaus die Rechtslage nicht kennt, oder dich nur abwimmeln wollte, kannst du doch nicht gleich etwas verbreiten was falsch ist.
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Das ist ja wieder ein anderes Thema. Aber nur weil du "Lauferei" hattest, weil vielleicht ein Autohaus die Rechtslage nicht kennt, oder dich nur abwimmeln wollte, kannst du doch nicht gleich etwas verbreiten was falsch ist.
Das ging weiter als abwimmeln. Es lief zum Schluss über MMD. Und die deutsche Rechtslage sagt auch etwas über eine 2-jährige Garantie aus. Alles andere ist eine freiwillige Gewährleistung und nicht rechtsverbindlich.
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Und die deutsche Rechtslage sagt auch etwas über eine 2-jährige Garantie aus. Alles andere ist eine freiwillige Gewährleistung und nicht rechtsverbindlich.
Ich glaube du solltest dich erst einmal richtig infromieren, bevor du hier etwas weiter verbreitest! Eine "freiwillige Gewährleistung", oder "2 jährige Garantie" gibt es nicht, so wie du es hier versuchst jetzt darzustellen.
Es gibt eine gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG über 24 Monate (2 Jahre), bei der nach 6-Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Was das heißt kannst du überall nachlesen. Darüber hinaus gibt es im deutschen Recht den Begriff "Garantie" und das ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, bzw. des Garantiegebers.
Was die Garantie angeht und das Thema freie Werkstätten kannst du wie schon erwähnt in der Gruppenfreistellungsverordnung Kfz nachlesen.
Mehr muss man nicht dazu sagen, Du solltest dich ernsthaft schlau machen bevor du weiter solche Dinge hier verbreitest.
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Und noch ein Nachtrag: die jährliche kostenlose Durchsicht ist komplett freiwillig, hat nichts mit der Garantie zu tun.
Zumindest wurde mir das so beim Kauf des Kona im Autohaus mitgeteilt.
Falls es dazu andere Erkenntnisse gibt, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, natürlich nur unter Angabe der entsprechenden Quelle.
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die jährliche kostenlose Durchsicht ist komplett freiwillig, hat nichts mit der Garantie zu tun.
Absolut korrekt! Dies hat keinerlei Auswirkung auf Gewährleistung, Garantie, oder auch eine Kulanz nach der Garantie. Dies ist ein Angebot von Hyundai welches man nutzen kann, aber nicht muss.
Man kann es aber auch nicht mit z.B. einen fälligen Serivce, oder so etwas zusammen legen um vielleicht Kosten zu sparen, weil Dinge enthalten sind die bei einem Service gemacht werden.
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Und noch ein Nachtrag: die jährliche kostenlose Durchsicht ist komplett freiwillig, hat nichts mit der Garantie zu tun.
Zumindest wurde mir das so beim Kauf des Kona im Autohaus mitgeteilt.
Genau so wurde mir das auch gesagt.
Mein 1. Jahr ist nämlich gerade jetzt in diesen Tagen rum und zum vorgeschriebenen 1. Service meines Diesels muss ich aber erst im Januar 2022.
Und da ich bis jetzt absolut keine Probleme hatte mit dem Kona werde ich auch wohl trotz der
5 Gutscheine zur kleinen Durchsicht diese nicht in Anspruch nehmen.
Hmmm ... obwohl ... er müsste mal wieder gesaugt und gewaschen werden
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Ich werde die kleine Inspektion im Frühjahr zusammen mit dem Reifenwechsel erledigen lassen.
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Ich suche mal das Urteil raus,wenn ich es noch habe. Ausserdem steht genug in den Garantiebedingungen für eine 5-jährige Gewährleistung drin. Jährliche kostenlose Kurzdurchsicht,geführtes Serviceheft und deren Ausführung in entsprechen Firmen. Gruß an alle Anwälte hier im Forum