Im Schreiben der BAFA steht das aus meiner Sicht aber etwas anders. Mit anderen Worten heißt es für mein Verständnis, förderfähig sind Geräte/Einrichtungen, wenn die Einbauten bereits erfolgten bevor sie zur allgemeinen Zulassung des bestimmten Farzeuges noch nicht zwingend erforderlich waren. Vor einem bestimmten Tag waren sie noch nicht zwingend erforderlich. Wenn sie bis dahin eingebaut wurden, waren sie dann auch als einzelnes Extra oder Ausstattungspaket zu bezahlen. Es müssen demnach zwei Dinge zutreffen, die förderfähigen Teile müssen tatsächlich vorhanden sein und zweitens dürfen sie zum Zeitpunkt des Einbaus für die allgemeine Zulassung des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich gewesen sein.
Das ist meine Sicht der Dinge. Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben. Und im übrigen, die Dame vom Amt wird sich kaum vorwerfen lassen wollen, einen kostenpflichtigen Bescheid anzudrohen, wenn ein Widerspruch nicht zurück gezogen wird.
Dies ist nun wirklich mein letzter Beitrag zu dem Thema