Beantragt am 22.03.
6100 Euro am 10.05. überwiesen.
Passt.
Beantragt am 22.03.
6100 Euro am 10.05. überwiesen.
Passt.
...immer noch nichts vom Widerspruch vom November gehört...
Bezüglich der fehlenden 100 € tut sich bei mir nichts.
Die wollen das aussitzen.
Werde da aber nicht locker lassen.
Es tut sich was...
...sie wollen mir meinen Widerspruch ausreden, da das AVAS (warum auch immer) in meinem Modell nicht förderfähig sei...
Also kurz gesagt, WAS SOLL DER SCH... BAFA????
Habe auch mal Hyundai angeschrieben, ob die noch was nettes für mich haben, was ich denen senden kann. Ich such mir nebenbei schon mal nen guten Anwalt, falls sie den kompletten Bescheid widerrufen wollen.
Irgendwie konnte ich das Bild nicht klein genug bekommen, unter 2MB habe ich nicht geschafft, daher das Schreiben als PDF.
Ich habe es aufgegeben....
Ich glaube es liegt an der Bezeichnung. Ein Kona Elektro ist förderfähig mit AVAS ein Elektro DAB+ auch, aber kein Elektro Premium...
Die nette Dame am Telefon konnte mir leider auch keine weitere Auskunft geben, das System lehnt bei dem Fahrzeug/Bezeichnung die AVAS-Förderung einfach ab...
Ich hoffe jetzt mal auf etwas von Hyundai, vielleicht hilft das.
Was die Behördenmitarbeiter angeht, bringt es ihm mehr Freude einem Antrag stattzugeben als ihn zurückzuweisen. Letztlich ist es für den Bediensteten aufwendiger einen Antrag abzulehnen, weil er den Grund der Ablehnung darlegen muss. Ebenso ist es mit dem Widerspruchsbescheid. Im Widerspruchsverfahren muss eine Entscheidung getroffen werden, es sei denn, der Widerspruch wird zurück gezogen. Grundsätzlich ergehen stattgebende Widerspruchsbescheide kostenfrei, wobei zurückweisende Widerspruchsbescheide kostenpflichtig sind. Meistens werden dann mindestens 40 Euro fällig. Mit dem Schreiben hat die Behörde dir die Möglichkeit eingeräumt, dich kostenfrei aus der Sache zurückzuziehen. Beachte die Frist zum Zurückziehen des Widerspruchs. Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, kann gegen die Zurückweisung Klage erhoben werden. Ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Förderung vorliegen, können tatsächlich nur Fachleute beantworten. Diese wären dann bei Hyundai oder im KBA zu finden. Solltest du erwägen, gegen den etwaigen zurückweisenden Widerspruchsbescheid zu klagen, solltest du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fahrzeughomologation Erfahrung hat finden.
Mein Widerspruch wegen der fehlenden 100 € erfolgte am 26.11.20
Die Bestätigung von Hyundai über die Förderfähigkeit des AVAS für mein spezielles Fahrzeug (VIN) war beigefügt.
In der Rechnung und im Antrag stand Hyundai Kona Elektro.
Der Widerspruch wurde am 04.12.20 schriftlich bestätigt mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.
Ein Bescheid darüber steht aber noch aus.
Im Schreiben vom 11.05.2021 kam ja noch der Hinweis zur Rücknahme des Widerspruchs bis zum 16.06.2021. Vorher wird kein Widerspruchsbescheid ergehen, wenn du nichts machst. ich würde an deiner Stelle der Dienststelle nochmals kurz schriftlich mitteilen, dass du bei einem abweisenden Widerspruchsbescheid beabsichtigst zu klagen. Wenn du deinen Widerspruch nicht zurückziehst oder nicht gegen den Widerspruchsbescheid klagst, wirst du mit Sicherheit für die Entscheidung zahlen müssen.
Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Kosten.
Die angeblichen 40 € sind kein Problem für mich. Da ja anderen Antragstellern mit dem gleichen Auto und demselben Herstellungsdatum die 100 € gezahlt worden sind, sehe ich der Begründung für eine Ablehnung mit Gelassenheit entgegen.