Moin
Bescheid kam am Freitag, Geld war heute auf dem Konto
Gruß
ralle
Moin
Bescheid kam am Freitag, Geld war heute auf dem Konto
Gruß
ralle
Moin mal wieder in die Runde,
der Kona läuft hervorragend und heute kam die BAFA Förderung aufs Konto, aber leider "nur" die 6.000. Den Antrag habe ich im Dezember gestellt, der Sachverhalt mit dem AVAS sollte sich also rumgesprochen haben. Ich hatte auch gleich einen zusätzlichen Hinweis diesbezüglich beim Förderantrag mit eingereicht. Jetzt warte ich auf das Schreiben und werde dann wohl den Einspruch auf den Weg bringen. Gern würde ich allen Einreichern eine vorsorgliche Handlungsempfehlung mitgeben wollen, aber wenn selbst ein vorausschauender Hinweis nicht ausreicht, frage ich mich, wie dort gearbeitet wird.
Viele Grüße
Sebastian
Hier nun der Bescheid. Ist es richtig, dass AVAS nicht mehr gefördert wird? Ab wann ist die Förderung des AVAS eingestellt worden?
Nach den Beiträgen hier hat der Kona klar ein AVAS und eine Genehmigung, die der Bafa gemeldet wurde. Was meint ihr? IMG-20210218-WA0003.jpg
Ich habe den wortgleichen Bescheid bekommen und habe gestern Widerspruch eingelegt.
Schau mer mal
In diesem Bescheid steht Leasing Laufzeit größer 24 Monate.
Wie sieht es aus, bei einem Leasing über genau 24 Monaten?
In diesem Bescheid steht Leasing Laufzeit größer 24 Monate.
Wie sieht es aus, bei einem Leasing über genau 24 Monaten?
Hi,
beim Leasing gibt es die größtmögliche Förderung, wenn die Leasinglaufzeit über 23 Monate ist. So steht es in den neuen Richtlinien.
Ich habe mir mal die Passage zum AVAS rausgesucht und damit dürfte klar sein, dass die Förderung bis zum 30.06.2021 vorgesehen ist. Die Aussage im Bescheid ist also falsch. Oder übersehe ich Etwas?
Zitat:
Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist.
Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.
Merkwürdig finde ich die Aussage in meinem Bescheid, dass das Fahrzeug über kein AVAS verfügt. Das Abschalten des AVAS ist definitiv nicht mehr über einen Schalter möglich und zumindest beim rückwärts fahren piept er außen.
Kann dieser einfache Vorgang wirklich so oft falsch laufen oder wo ist da der Haken? Hat da der/die Bewilligende 2020 gelesen?
Irgendwie sind die beim BAFA völlig durcheinander. Ich bekam im November 2020 ebenfalls die Ablehnung der 100 €. Hyundai bestätigte mir schriftlich die Förderungsfähigkeit.
Widerspruch habe ich eingelegt. Dieser wurde auch vom BAFA bestätigt.
Seit 3 Monaten kam nun keine Reaktion mehr.
Andere Antragsteller erhielten die AVAS-Förderumg anstandslos oder kurz nach dem Widerspruch.
Es gibt dort keine klare Vorgehensweise.
Hast du den Widerspruch online eingelegt? Wenn ja, über das Portal hochgeladen oder über ein einfaches Kontaktformular? Hast du die Bestätigung von Hyundai bei deinem Händler angefordert oder zentral?