Abschleppen mit Elektromotor

  • Getriebe-Parkstellung P ist eine Verriegelung im Getriebe mit geringer Haltekraft, vermutlich ein Bolzen. Bei zu viel Last schert der Bolzen ab, im besten Fall gibt es eine Überlastsicherung. Das Fz wird jedenfalls nicht gehalten.


    Die (elektronische) Parkbremse oder Feststellbremse wirkt auf mindestens zwei Räder und hat eine hohe Haltekraft. Die muss ohne Stromversorgung halten. Beim Kone ist die typische elektronische Parkbremse (EPB) mit Elektromotor und Spindel verbaut.


    Das ist auch ein Problem bei allen EPB: Ohne 12v und Zündung an bekommt man die nicht gelöst. In Notfällen schleppt man mit blockierten Rädern ab, für kurze Strecken egal.


    Zum Abschleppen braucht jede Privatperson eine Genehmigung und natürlich die entsprechende Führerscheinklasse.

    Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • So hatte ich das mit den Bremsen auch im Hinterkopf. War mir aber nicht sicher. Beim Vorgänger ist die Feststellbremse separat.


    Das private Schleppen und Abschleppen ist mittlerweile wohl eine Seltenheit. Privat hat keiner das Equipment zum Abschleppen und die Formulare für die private Schleppgenehmigung sind mir zu viel Arbeit.


    Wenn ich also nicht sicher weiß, ob ich meine hintere Achse frei rollbar bekomme, immer den Abschlepper beim Anruf darauf hinweisen.

    Kona MY23 EV, 64KW, Prime, AHK

    Einmal editiert, zuletzt von silky-bro () aus folgendem Grund: Schleppen und Abschleppen hatte ich vertauscht.

  • Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln

    Ja, man kann ein Fahrzeug von der Autobahn Schleppen oder Abschleppen. Ich hatte da glaube ich die Begriffe getauscht. Sorry!

    Das eine ist raus aus der Gefahrensituation. (ohne besondere Genehmigung und Anforderungen). Also Abschleppen.

    Das andere z.B. zur gewünschten Werkstatt oder bis nach Hause. Also Schleppen.


    Ich versuche zu Ändern.

  • EPB: Ohne 12v und Zündung an bekommt man die nicht gelöst. In Notfällen schleppt man mit blockierten Rädern ab, für kurze Strecken egal.

    Gibt natürlich immer die Möglichkeit mit Werkzeug das von Hand zu stellen - bzw. direkt Strom auf den Stellmotor zu geben. Ich würde es nicht akzeptieren, dass z.B. der ADAC mein Fzg. mit blockierten Rädern abschleppt - wenns schon ein Totalschaden ist, dann ist es mir schnuppe, auch egal wenn das nur ein paar Meter sind um es dann sauber zu verladen oder aus einer Gefahrenzone raus, aber sicher nicht für das eigentliche Abschleppen.


    (dass man als Privatmann eine Abschleppgenehmigung braucht hab ich noch nie gehört, wenn man das gewerblich macht ist man ja automatisch kein Privatmann mehr - oder ist das auf die Person bezogen, die in dem abgeschleppten Fahrzeug sitzt und lenkt/bremst? Die Person brauch keinen Führerschein. Oder meint silky-bro sowas wie ein Gespann aus Wohnwagen und normalem Auto bei dem das Auto hinterhergezogen wird/es sich nicht um Pannenhilfe/eine Ausnahmesituation handelt?)

    Kona SX2 EV 65kWh Premium, Ecotronic Grey, 17 Zoll, Bose Soundsystem, Sitz-Komfortpaket

  • Ich hab schon öfter fahruntaugliche Fz zur Werkstatt geschleppt.

    Das habe ich auch. Dann vor 2-3 Jahren sollte der Wagen einer Bekannten zur Werkstatt. Dann mal etwas gelesen und bei der Polizei gefragt. War mir dann alles zu viel. Hab das dann von einem Bekannten, der das beruflich macht machen lassen.

    In §33 und §70 StVZO steht glaube ich was dazu.


    Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen
    Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen…
    daubner-verkehrsrecht.info

  • Oder meint silky-bro sowas wie ein Gespann aus Wohnwagen und normalem Auto

    Also, bin kein Anwalt. Lerne also gern .

    Früher haben wir alle an-. ab- oder geschleppt. Hat uns alles nicht so interessiert.

    Was man dann "gewusst" hat war, dass es für das Abschleppen aus einer Gefahrensituation keinen LKW-Führerschein und der "Geschleppte" gar keinen Führerschein brauchte.

    Für das "geplante Schleppen" ob nun Wohnmobil mit PKW dahinter oder nur den Wagen des Kumpels zur Werkstatt vorne LKW- hinten PKW-Führerschein nötig war.

    Heute ist es anders.

    Da hat und ändert sich vieles. Und vieles hat man nicht gewusst.

  • Das ist auch missverständlich

    Finde ich nicht.

    "Wenn sich gar kein Rad dreht, dann ist alles möglich. Pritsche/Nachläufer"

    Was kann man anders als ,wenn alle Räder auf Pritsche oder Nachläufer sind, verstehen?


    Das war lediglich der Hinweis, dass wir uns um die drei linken Bildern gar nicht kümmern brauchen.


    Bitte ausführen. Lerne gern.

  • Weil eben "alles möglich" eben überhaupt nicht alles beinhaltet, sondern eben schon sehr große Einschränkungen sind. Auto auf Ladefläche oder Nachläufer vorzuschreiben ist nicht alles. Und das das mit dem Rad drehen missverständlich ist wurde ja dadurch klar, dass die Methode mit Vorderrädern anheben und Hinterräder rollen lassen missverstanden wurde.


    So nach de Motto: "Man kann das in jeder Farbe bestellen, solange die Farbe Schwarz ist."


    Aber hab das in dem Fall nur so hervorgehoben, weil du ja wie geschrieben bei meiner Aussage den entscheidenden Faktor weggelassen hast um dann im Effekt zu schreiben "geht aber laut BA nicht" - das stand in der relativierenden Ergänzung von mir ja auch mit drin/habe das nicht behauptet. Da gings eher um die technischen Gründe warum das nicht sinnvoll ist, warum die BA sagt das man das nicht darf, hoffe das ist mit dem zusätzlichen Posting klar geworden.

    Aber der Smily war nicht genug um das als Nebenbemerkung zu klassifizieren, als "absichtlich missverstanden"


    und re Abschleppen vs Schleppen. Ich bin auch kein Anwalt, aber ich sehe den entscheidenden Punkt nicht bei geplant vs ungeplant sondern darin: Könnte das abgeschleppte Fahrzeug selber fahren oder nicht. (Und: Ist die zurückgelegte Strecke im Rahmen? Ein Kaputtes Fahrzeug in die 50km entfernte Stadt zu einem Kumpel schleppen: Da wird man kaum sagen können, dass das noch gerechtfertigte Hilfestellung/Pannenhilfe ist). Und beim Abschleppen muss ja noch wer im abgeschleppten Fahrzeug drinsitzen, beim Schleppen ist das gezogene Fahrzeug leer/im Grunde wie ein Anhänger.

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  • Danke silky-bro. Der Kern liegt in der Aussage "betriebsunfähig" und "Nothilfe". Siehe https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/33-stvzo/


    Die Entfernung für Abschleppen ist nicht klar definiert, außer für die Autobahn. Die nächste "geeignete" Werkstatt ist ein dehnbarer Begriff. Meines Erachtens wird das schon deshalb selten relevant, weil man kaum freiwillig über längere Strecken abschleppen will.

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