Man hat die Pflicht zur fristgerechten Durchführung von Wartungsereignissen sowie behördlichen vorgeschriebenen Untersuchungen.
Da er bis 07.12. den LV hat und die HU im Dezember fällig ist muss er die somit machen.
Kenne ich von Leasing auch gar nicht anders...
Er kann es auch drauf ankommen lassen, dann wird es nachberechnet. Jeder wie er mag.