Noch eine Ergänzung:
Wallboxen über 11KW müssen beim Versorger angemeldet und genehmigt werden. Bis 11kw reich eine Meldung, die meistens der Elektriker übernimmt.
Ist das wirklich noch so?
Seit 01.01.2024 gelten mit EnWG §14a neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Verbrauchern über 4,2 kW. Diese müssen über eine Regeleinrichtung verfügen, so dass die Leistung durch den Netzbetreiber reduziert werden kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr ablehnen (und man zahlt ein reduziertes Netzentgelt).
Zitat aus u.g. Quelle: "Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern."
Hab ich was übersehen?
Hat schon jemand Erfahrung mit einer regelbaren Wallbox?
Ganz allgemein muss man mit der Gültigkeit der Informationen bei der BNetzA sehr aufpassen. Ich hatte wegen den Kosten für intelligente Messysteme nachgefragt, da verschiedene Seiten der BNetzA sich widersprachen.
Ergebnis war: Das Gesetz ist im Mai 23 in Kraft getreten, aber noch nicht umgesetzt. Die Messstellenbetreiber dürfen bis zur Umsetzung noch die alten Entgelte verlangen. Eine Frist wurde nicht genannt bzw 12 Monate vermutet. Paradox, da die Umsetzung ja die Anpassung der Entgelte und somit die Rechnung ist.
Die Seiten der BNetzA zu Wallboxen haben nach meiner Einschätzung einen veralteten Stand. Leider steht da kein Datum drauf.
Bundesnetzagentur - E-Mobilität
Quelle: