Genehmigung Wallboxen mit 22kW und §14a EnWG

  • Noch eine Ergänzung:

    Wallboxen über 11KW müssen beim Versorger angemeldet und genehmigt werden. Bis 11kw reich eine Meldung, die meistens der Elektriker übernimmt.


    Ist das wirklich noch so?


    Seit 01.01.2024 gelten mit EnWG §14a neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Verbrauchern über 4,2 kW. Diese müssen über eine Regeleinrichtung verfügen, so dass die Leistung durch den Netzbetreiber reduziert werden kann. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr ablehnen (und man zahlt ein reduziertes Netzentgelt).


    Zitat aus u.g. Quelle: "Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern."


    Hab ich was übersehen?

    Hat schon jemand Erfahrung mit einer regelbaren Wallbox?


    Ganz allgemein muss man mit der Gültigkeit der Informationen bei der BNetzA sehr aufpassen. Ich hatte wegen den Kosten für intelligente Messysteme nachgefragt, da verschiedene Seiten der BNetzA sich widersprachen.

    Ergebnis war: Das Gesetz ist im Mai 23 in Kraft getreten, aber noch nicht umgesetzt. Die Messstellenbetreiber dürfen bis zur Umsetzung noch die alten Entgelte verlangen. Eine Frist wurde nicht genannt bzw 12 Monate vermutet. Paradox, da die Umsetzung ja die Anpassung der Entgelte und somit die Rechnung ist.


    Die Seiten der BNetzA zu Wallboxen haben nach meiner Einschätzung einen veralteten Stand. Leider steht da kein Datum drauf.

    Bundesnetzagentur - E-Mobilität


    Quelle:

    Bundesnetzagentur - §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Unser Garagenhof (21 Garagen) wird aktuell ans Ladenetz angeschlossen. Soweit ist alles fertig verkabelt, inkl Lastmanagment. Bei der vorbereitenden Beratung durch die Fachfirma (Mai 24) wurde uns gesagt, das ohne Genehmigung maximal 11kw-Wallboxen verbaut werden dürfen

  • [Blockierte Grafik: https://assets.vattenfall.de/b…-meldepflicht-wallbox.jpg]

    Quelle


    rubberduck: So wie ich das neue Gesetz verstehe bezieht es sich lediglich auf steuerbare Wallboxen. Die dann auch mit einer 22kW Leistung, ohne Genehmigung, installiert werden dürfen, denn wenn es zu Netzengpässen kommt, dürfen diese bis auf 4,1kW runter geregelt werden. (gilt aber auch nur bei Wallboxen die nach dem 01.01.24 installiert wurden und bezieht sich auch auf Wärmepumpen, ect.)


    Stromnetzstabilisierung (Quelle)

    Mit dem Entfall der Notwendigkeit der Genehmigung des Anschlusses einer Wallbox erhält der Netzbetreiber das Recht die Ladeleistung einer Wallbox bei der Gefahr einer Überlast-Situation temporär steuern und reduzieren zu dürfen. Die Steuerung darf nur in Notfällen erfolgen, darf pro Tag maximal 2 Stunden lang andauern und muss vom Netzbetreiber transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch im Fall einer Drosselung werden jeder Ladestation vom Netzbetreiber mind. 4,1kW / 6A zur Verfügung gestellt.


    Leider habe ich auf der Seite der Bundesnetzagentur keine detailierteren Infos gefunden über eine Genehmigungspflicht...

    Wie es also mit nichtsteuerbaren 22kW Wallboxen aussieht ... :/

  • Ator Seit 1.1.2024 müssen alle Wallboxen steuerbar sein. Genau genommen alle Verbraucher mit einer dauerhaften Last über 4,2 kW. Der Fall "nicht steuerbar" kommt nicht mehr vor. Steht in der Quelle oben zum EnGW. Zumindest verstehe ich das so.


    Die Frage ist dabei tatsächlich, ob es noch eine "Genehmigung" gibt. Anmeldung in jedem Fall. Laut dem §14a darf der netzbetreiber gerade wegen der Steuermöglichkeit keinen Antrag mehr ablehnen. Steht auch da drin.


    Und die Frage ist, ob das Gesetz bereits umgesetzt ist.


    Theoretisch gibt es keinen Unterschied mehr zwischen 11kW und 22kW. Der Fachbetrieb von RuhrpottChaot hat das jedoch anders gesehen.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Die neue Wallbox wird einfach durch den Elektriker-Betrieb installiert.

    1.) Sehr viele Elektriker-Betriebe weigern sich, selber (günstig) beschaffte Wallboxen anzuschliessen/installieren.
    Nur deren eigenes Modell, oder garnicht.
    Wird dann meist für ungefähr 700-1000 EUR (je nach Elektriker und Modell) verkauft je Wallbox.


    Von 4 Betrieben wussten 2 Betriebe nichts von den Pflichten der Lastregelung und wollten es ohne installieren.

    Im KV vom 1. Betrieb fehlten zudem jede Menge an Positionen und es waren ausschliesslich Pauschalwerte drin ...
    Der 3. Betrieb hat seinen Kostenvoranschlag in 4 Teile gesplittet, damit man nicht die Gesamtsumme auf die Schnelle herausfinden kann.
    Zudem in der Angebots-Berechnung noch ein paar Schlupflöcher für deutliche Preiserhöhungen gelassen.
    Anbieter 3 wurde gebeten, seinen Kostenvoranschlag abzuändern und bestimmte Positionen zu ändern (z.B. statt neo-Schmelzsicherungen sollten vollautomatische hinein etc).
    Er hat sich einfach nicht mehr gemeldet, somit war er raus.

    Alle 4 wollten nicht darauf eingehen, einen separaten zusätzlichen Zähler am Hauptanschluss zu installieren und diesen beim lokalen Netzbetreiber anzumelden.
    Entweder wurde die Vorgabe nicht beachtet oder einfach ignoriert,
    oder man war nur bereit für einen geeichten Zwischenzähler. Und ausserdem hätte die Wallbox auch einen integrierten Zähler drin.

    Die Elektriker sind einfach unfähig zu kapieren, dass man damit einen separaten günstigeren Stromvertrag (tibber oder vivi-power) abschliessen will und mit diesem günstigeren ausschliesslich das Auto laden will.
    Da muss man rumdiskutieren, und man merkt, das die Elektriker irgendwie keine Ahnung haben.
    Das war ein richtiger Kampf gewesen !!!

    Also nochmals:
    man sagt:
    Installation von einem neuen Zähler am Hauptzählerkasten am Hauptanschluss und Anmeldung dieses neuen Zählers beim Netzbetreiber.
    Folge:
    Wird entweder völlig ignoriert, oder bestehen auf den integrierten Zähler in der Wallbox oder sind nur bereit für einen Zwischenzähler.
    Wollen noch rumdiskutieren und die Einwandbehandlung machen, mit dem Ziel, den neuen Zähler nicht zu installieren. Ein Kampf !
    Man weiss als Kunde genau Bescheid, und die weigern sich !

    2.) Betreff Genehmigung.
    Der Elektriker installiert und muss eine Meldung an den lokalen Netzbetreiber machen, das wars.
    Manche bieten auch an, dass der Kunde die Meldung selber macht, weil dies billiger wäre (Zitat Elektriker).
    Haben darauf bestanden, dass es der Elektriker macht.

    Kona, gebaut in 10-2020,
    Polestar 78 kwh 6 Wochen lang,
    aktuell: Kona 64kwh, gebaut in 04-2023

    2 Mal editiert, zuletzt von peter5544 ()

  • naja, 2. Zähler heisst auch wieder 2. Grundgebühr, ob sich das dann lohnt?

    endlich BEV-'Neuling' seit 3/24:

    Kona Style 8/20 (vFL), 64kWh, dark-(k)night, Navi- und Assistenzpaket, el. Heckklappe, abn. AHK, Frunk+Haubenlift - und viiiele Umbauideen :)

  • Das kann man ausrechnen und ist hier Nebensache. Es geht um die Genehmigung.


    Die Elektriker haben alle keine Steuereinrichtung vorgesehen. Das ist bemerkenswert, denn die ist inzwischen Vorschrift.

    Unabhängig von Zähler(n) bekommt man allein dadurch reduzierte Netzentgelte. Spart also beim Verbrauch.


    Ob die Aussage bezüglich der Anmeldung oder Genehmigung verlässlich ist...

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Vielleicht liegt es daran, dass noch nicht alle Haushalte mit Smartmetern ausgerüstet sind. Lt. Verbraucherzentrale (

    • Alle Haushalte in Deutschland werden bis 2032 mit digitalen Stromzählern ausgestattet.
    • Bestimmte Haushaltsgruppen werden mit intelligenten Messsystemen (umgangssprachlich: "Smart Meter") ausgestattet. Diese besonderen digitalen Zähler können die Messdaten versenden und auch Signale von außen empfangen.
    • Smart Meter sollen in erster Linie bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch, einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik-Anlage) oder sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen oder Wallboxen) installiert werden. )

    Ob man wirklich spart werden wir sehen, wenn diese verbaut sind und welche jährliche Kosten dann dafür zu zahlen sind. Meine vorhandene WB hat noch Bestandsschutz und muss nicht regelbar sein. ( externer Link: Bundesnetzagentur §14a)

    Gruß Chris

    - Kona SX2 EV 65kWh Prime MJ 24

  • Die Elektriker haben alle keine Steuereinrichtung vorgesehen. Das ist bemerkenswert, denn die ist inzwischen Vorschrift.

    von den reduzierten Netzentgelten mal abgesehen, sollte/könnte das einem 'unwissendem Kunden' doch eigentlich egal sein?! Man muss ja als normaler WB-Nutzer darauf vertrauen können, dass der Eli alles 'richtig' macht...

    endlich BEV-'Neuling' seit 3/24:

    Kona Style 8/20 (vFL), 64kWh, dark-(k)night, Navi- und Assistenzpaket, el. Heckklappe, abn. AHK, Frunk+Haubenlift - und viiiele Umbauideen :)

  • Ob man wirklich spart werden wir sehen, wenn diese verbaut sind und welche jährliche Kosten dann dafür zu zahlen sind.

    Die Kosten für aus Pflicht eingebauter smart Meter sind vom Gesetzgeber gedeckelt. Bis 10000 kWh/Jahr 20€ p.a.

    Damit ist das billiger als der alte, schwarze Zähler in der Wohnung meiner Tochter.


    Problem dabei sind intransparente kosten für den Messstellenbetrieb, wenn das im Strompreis inbegriffen ist.


    Ich hab bereits ein smart Meter, das aber offline ist. Im Keller kein Mobilnetz-Empfang.

    Eigentlich könnte ich eine Steuerung nachrüsten und somit weniger Netzentgelte bezahlen. Wenn der Netzbetreiber nicht steuern kann ist es per Gesetz sein Problem.


    Mal schauen...

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach