Garantie KonaEV Leasingrückläufer

  • Hallo ich bin quasi neu hier und schon gleich eine Frage.

    Habe mir diese Wochen einen Kona E gekauft. Ist noch nicht abgeholt. Bei einem Hyundai Händler (Auto Thüllen Aachen). Der Wagen war von 06/21 bis 06/24 im Leasing. Dann abgemeldet. Die erste Inspektion hat er gemacht. Die zweite bekam er jetzt, also bei Verkauf gemacht. Meine Frage an den Verkäufer war ob das dann so noch passt mit der Werksgarantie.

    Er meinte das die Werksgarantie noch voll gegeben wäre. Der Wagen sei ja schon drei Monate abgemeldet und genau deswegen wäre es auch kein Thema das die Inspektion bei Verkauf statt findet. Grundsätzlich kann ich die Vorgehensweise absolut verstehen und nachvollziehen.

    Nur hört man immer das Hyundai extrem pingelig ist was die Garantie angeht.

    Ich habe mal Hyundai angeschrieben mit dem Thema. Nur was man so list, sind sie nicht die schnellsten im beantworten.

    Von daher wollte ich mal in die Runde fragen was ihr dazu meint.

    Ich habe dem Verkäufer sehr klar gesagt das eine Weiterführung der Werksgarantie absolut wichtig für mich ist.


    Vielen Dank


    Gruß Michel

  • Sind die jährlichen Wartungen nicht gemacht, ist es nix mit Werksgarantie.


    Wenn der Wagen von 06/21 ist, dann muss er mindestens 3 jährliche Inspektionen im Serviceheft haben, außer er hätte jetzt noch viel mehr km auf dem Tacho, dann wäre es noch mehr. Rein von der Zeit bräuchte der Wagen die Wartungen in 06/22, 06/23 und eben 06/24. Ein Abmelden des Wagens verlängert nicht den Wartungsintervall.


    Man kann zwar den zeitlichen Intervall um max. 2 Monate überziehen, aber das würde trotzdem nicht passen mit dem was der Verkäufer jetzt macht.


    Komischer Verkäufer den du da gefunden hast. Hoffe du hast es schriftlich das der Wagen "scheckheftgepflegt" ist?!

  • Es gibt einen Unterschied zwischen der Werksgarantie (5 Jahre) und der Anschlussgarantie (weitere 3 Jahre).


    Die Werksgarantie basiert meines Wissens auf Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle

    Die Bedingungen für die Anschlussgarantie kann man öffentlich nachlesen. Man soll den Kauf auch bei der Versicherung anmelden.


    Suche hier im Forum nach Gebrauchtwagen, Garantie und Anschlussgarantie. Die schwammigen Punkte der Anschlussgarantie wurden diskutiert und mit Quellen belegt.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Hallo und vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten. Da hätte ich so schnell nicht damit gerechnet. Wahnsinn


    Also der Verkäufer machte auf mich schon einen kompetenten Eindruck, und das was er sagte ergab auch erstmal Sinn für mich. Ich habe ihn natürlich auch angeschrieben mit der Bitte mir das so nocheinmal zu bestätigen das der Wagen weiterhin die Werksgarantie hat. Mal schauen was er meint. Ich weiß nicht ob er heute im Haus ist, Montag wird er sich dann hoffentlich melden.

    Ich habe ihm auch bei dem Gespräch klar kommuniziert das die Werksgarantie für mich der wichtigste Punkt ist vor Ausstattung Preis usw.


    Der Kona hat auch die 3jährige Anschlussgarantie, diesen Wisch hat er mir auch gezeigt.



    Ansonsten, klar hat er die 1 jährige Gewährleistung, aber das ist halt nicht das gleiche wie die Werksgarantie.


    Betrifft das dann beide Garantien, also die normale 5 jährige fürs Auto und auch die 8 jährige für die Batterie welche dann quasi futsch sind?


    Der Kona bekam auch letze Woche noch einen Rückruf gemacht. Kühlflüssigkeit wechseln..

    .


    Eigentlich war geplant den Kona nächste Woche abzuholen.

    Aber ohne Werksgarantie wäre das natürlich schlecht . Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben, hat man da irgendwie die Möglichkeit in diesem Fall davon zurück zu treten?

    Ich meine wenn er jetzt keine Garantie hat, hatte der Verkäufer mich ja quasi mit seiner Aussage das die Garantie davon nicht betroffen ist, hinter's Licht geführt....

    Ich erwarte einfach das ich bei einem offiziellen Hyundai Händler reinen Wein eingeschenkt bekomme.


    Macht es Sinn Montag mal noch bei Hyundai anzurufen und da selbst nachzufragen? Ich habe zwar schon ne Mail geschrieben, aber was ich hier so gelesen habe dauert das manchmal ewig bis diese sich per Mail zurück melden


    Vielen Dank und liebe Grüße


    Michel

  • Die 5/8 Jahre Garantie sind, egal welche Marke, auch meiner Meinung nach sehr sinnvoll. Die Batterie halte ich persönlich dabei für relativ unwichtig. Die wird kaum in der Zeit kaputt gehen. Der Rest vom Auto ist mehr gefährdet. Die Batterie ist mE auch nochmal getrennt über HY abgesichert, da die Werksgarantie für alle Typen gilt.


    Deine individuellen Fragen können wir hier nicht sicher beantworten. Im Forum wurde bisher nur viel über die Bedingungen diskutiert. Mir ist kein Bericht über einen Schadensfall ohne eingehaltenem Wartungsintervalle bekannt.

    Vielleicht hat der Händler auch interne Quellen zu Werksgarantie oder sieht auf andere Weise, dass doch Wartungen stattgefunden haben. Die sollte er dir dann bestätigen. (Wobei es dem Anschein nach keine zentrale Fahrzeugdatenbank für Werkstattbesuche gibt. Ist aber nicht sicher.)


    Frag einfach konkret nach den verpassten Wartungsintervallen in Verbindung mit Werks- und Anschlussgarantie.

    Kona EV 2021 150kW, Dark Knight, mit alles ohne Zwiebeln Glasdach

  • Tja man lernt nie aus.

    Ich kaufe nicht allzu oft ein Auto, und bin mit Vertrauen in das Gespräch gegangen und gehe davon aus, das was der Verkäufer sagt auch so Bestand hat.

    Und das umso mehr wenn ich bei einem großen renommierten Hyundai Vertragshändler kaufe.

    Ich werde da auf alle Fälle dran bleiben, und es wenn es denn so ist, so nicht akzeptieren.

    Da fühle ich mich massivst hinter's Licht geführt.

    Ich bin auf die Rückantwort vom Verkäufer gespannt.

  • Leider wird hier viel falsches geschrieben.


    Selbstverständlich werden die eingehaltenen Wartungen bei beiden Garantien von Hyundai, bzw. Zusatzgarantiegeber im Garantiefall abgefragt. Da es ja erlaubt ist die Wartungen - nach Werksvorgabe - auch bei freien Werkstätten machen zu lassen, ist das Serviceheft von großer Bedeutung. Dies muss die Werkstatt im Garantiefall vorlegen, bzw. wenn man immer in der gleichen Werkstatt ist, ist es ja noch einfacher.


    Ohne die Dokumentation der eingehaltenen Wartungen ist es nix mit Garantie, auch nicht mit Anschlussgarantie.


    Natürlich kann man im Schadenfall auch einen anderen Weg gehen. Nämlich den Versuch nachzuweisen, dass dieser Schaden nichts mit einer verpassten Wartung zu tun hat. Das ist rechtlich möglich, aber mit ungewissen Ausgang im dümmsten Fall.

    Der Händler soll dir entweder die Einhaltung der Wartungen nachweisen, oder schriftlich bestätigen das er für Schäden aufkommt. Letzteres nützt dir ggf. auf Reisen nichts.

  • Ja ich bin gespannt was dabei raus kommt und was der Verkäufer mir zu dem Thema am Montag zu sagen hat. Das war der erste Punkt bei dem Gespräch. Inspektion und die Garantie, was auf meiner Liste ganz oben stand. Ich werde euch hier auf alle Fälle auf dem Laufenden halten.

    Die Aussage war, das er die ersten beiden Inspektionen hat, die letzte wäre halt jetzt etwas in Verzug, da der Wagen 06/24 abgemeldet wurde und jetzt erst letzte Woche im Zulauf war in das Autohaus. Er meinte aber das wäre aber kein Problem, da der Wagen ja 3 Monate gestanden hat und Garantie bleibt bestehen. Das wäre so mit Hyundai D auch kommuniziert.

    Das wäre gänge Praxis und würde bei allen Leasingrückläufern so gehandhabt. Das war auch für mich erstmal schlüssig.

    Warten wir mal nächste Woche ab. Im schlimmsten Fall steht Aussage gegen Aussage....

    Ich werde Montag mal noch probieren bei Hyundai D anzurufen und mal schauen was die zu dem Thema meine.

    Vielen Dank schonmal an euch.


    Gruß Michel