Rückfahrlichter wechseln

  • Das sind auch meine Erfahrungen. Hatte anno 2010 im Skoda Roomster damals das TFL auf LED Lampen umgerüstet, im Nexo 2014 die Kennzeichenleuchten, Handschuhfach und Innenspiegelbeleuchtung.


    In diesen 24 Jahren hat nie ein Prüfingenieur auch nur ansatzweise die Lampen beanstandet. Am Ende muss es jeder selbst für sich entscheiden. Ich finde, dass energiefressende Glühlampen auch im Auto nichts mehr verloren haben, egal an welcher Stelle.


    Übrigens, batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung war auch mal verboten, ist inzwischen legal. Schätze, irgendwann wird's bei den LED Lampen auch so sein. Die Anfänge sieht man ja jetzt schon (Philips Ultinon und Osram Nightbraker).

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  • wiesenthaler

    Hat den Titel des Themas von „Rückfahlichter wechseln“ zu „Rückfahrlichter wechseln“ geändert.
  • Sicher muss es jeder für sich selbst entscheiden ob er Bauteile in seinem Auto verbaut für die keine Betriebserlaubnis besteht. Wie ich schon geschrieben haben, eröffnet Ihr damit der Versicherung eine Option im Schadenfall aus der Haftung zu kommen.

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  • Das kann man so pauschal absolut nicht stehen lassen, das obige gilt nur, wenn es das nicht zugelassene Bauteil einen kausalen Zusammenhang zum Schadenseintritt bedeutet hat.

    Kein Versicherungsunternehmen ist von der Leistung befreit, wenn du beispielweise jemanden die Vorfahrt nimmst und bei der Schadensaufnahme festgestellt wird, dass du LED-Lampen im Fahrzeug hast.

    Allenfalls könnte es Stress geben, wenn bei einem explizit einschlägigem Schaden der Unfallgegner einwendet, geblendet worden zu sein. Dann könnte es sein, dass man -vielleicht- genauer guckt.

    Alles andere sind Geschichten aus dem Paulanergarten und auch gerichtlich nicht haltbar.

    Es gibt keine Rechtssprechung, die Versicherungsunternehmen leistungsfrei stellt, wenn Lampen ohne BE verbaut wurden, ohne dass es einen kausalen Zusammenhang gab.

    Bei Frontscheinwerfern mag das etwas anders sein, aber bei Rückleuchten ist das eine Behauptung ohne Beleg.

  • Bei Rückfahrscheinwerfern dürfte die Gefahr einer Blendwirkung durch einzelne Autos nicht sehr hoch sein.

    Dennoch fände es wohl niemand lustig, wenn auf einem Parkplatz zahlreiche mit Flutlichtstrahlern aufgerüstete Fahrzeuge rückwärts rangieren würden.

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  • Das kann man so pauschal absolut nicht stehen lassen, das obige gilt nur, wenn es das nicht zugelassene Bauteil einen kausalen Zusammenhang zum Schadenseintritt bedeutet hat

    Soweit muss es für die Versicherung gar nicht kommen, dass ein Schaden eintritt. Bei einer erloschenen BE und somit Fahren ohne BE besteht kein Versicherungsschutz mehr, einfach mal die Bedingungen lesen.


    Ob das jemals soweit kommt, oder rauskommt, ist ja ein anderes Thema. Man sollte es eben wissen, wenn man sowas macht.

  • Danke für den moralischen Zeigefinger. 😉

    Nicht moralisch. rechtlich.


    Wenn ich dir hinten rein fahre, dann merke, dass du nicht zugelassene LEDs verbaut hast, würde ich einiges tun um nicht mit meiner Versicherung hochgestuft zu werden.


    Gutachter meiner Versicherung würden einer möglichen Blendung sicher nicht widersprechen.


    Was es angeht, was passiert oder nicht passiert.

    Letztes Jahr wurde ich von der Bahn gezogen weil die beiden Rücklichter des Anhängers den Polizisten zu hell und nicht rot genug waren. "Das könnte andere Verkehrsteilnehmer verwirren."


    Da ich nur noch wenige km zu fahren hatte und ein Einsatz per Funk kam, kein Bußgeld, kein Mängelbericht.


    Eine Diskussion über Sinn und Unsinn ist unnötig.

    Drittes Bremslicht oder Rückstrahler in den Türen (US-Importe) waren vom TÜV nicht zugelassen und mussten ausgebaut werden! Jetzt schon. Es ist unwichtig was gut und sinnvoll ist. Es ist entscheidend was der TÜV als gut und ERLAUBT anerkennt.

  • Moin.


    Wenn mir einer hinten auffährt und meint das wäre wegen den hellen Rücklichtern würde ich ihn fragen ob er doof ist.


    So einen Mist hab ich schon lange nicht mehr gelesen.

    der hintere sagt dann, die Rücklichter waren so hell, dass er das Bremslicht nicht gesehen hat.

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  • würde ich ihn fragen ob er doof ist

    in der Rechtsprechung wird der Faktor "doof" wohl nur gering bewertet.

    Entscheidend ist was Sachverständige, Gutachter und Richter entscheiden. Ein Hinweis auf rechtliche Folgen von Umbauten ist doch eher Hilfreich.


    Kennst du den Unterschied zwischen Rückfahrlicht und Rücklicht?

    Hier wurden Rückfahrlichter gewechselt. Das kann wohl nur zu Problemen führen, wenn derjenige den Rückwärtsgang eingelegt hat. Man könnte dann aber sagen, dass das Licht nicht zu sehen war.


    Mein Beispiel mit den Rücklichtern des Anhängers und damit verbundenem Blenden sollte lediglich zeigen, dass die Polizei schon mal auf Licht am Auto achtet.