Hallo zusammen,
wir haben vor, einen gebrauchten Kona mit großer Batterie zu kaufen, das hier ist mein erster Post in diesem tollen Forum.
Durch Eure Beiträge wurde ich darauf aufmerksam, dass Hyundai bei der Garantie aktuell diese Einschränkung macht:
"§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an
einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten
nicht als Wiederverkäufer."
Kann mir einer von Euch sagen, wie die Garantiebedingungen 2020 und 2021 waren? Auf die käme es ja an.
Ein Anruf beim ALD-Leasingverkauf ergab die Antwort, dass der Verkäufer von sowas in seiner Karriere noch nie gehört habe. In den Vertrag dürfe er schreiben, dass die 5 Jahre Herstellergarantie bestehen, nicht jedoch dass 8 Jahre Batteriegaranie bestehen. Angeblich weil er ja nicht sagen könne, ob ich die Inspektionsintervalle fortan einhalten würde, obwohl dass ja auch die 5-Jahres Fahrzeuggarantie betrifft. Das passt nicht so recht zusammen.
Auf die Fahrzeug- und Batteriegarantie von Hyundai würde ich ungerne verzichten, daher ist das für mich eine wichtige Fragestellung und ich würde mich freuen, wenn Ihr mir meine Frage oben beantworten könnt.