Hallo liebe Gemeinde, ich würde mich freuen wenn mir jemand seine Erfahrungen und Sichtweise mitteilen würde.
Ich habe bereits Haubendämpfer nachgerüstet und wollte jetzt eine elektrische Heckklappe einbauen.
Sicherheitshalber habe ich Hyundai angefragt wie es mit Anbauteilen und Garantie auusieht.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Schön, Sie als Fahrer eines Hyundai KONA Elektro zu wissen.
Einige Wermutstropfen gibt es jedoch: Sie vermissen die elektrische Heckklappe und einen Haubendämpfer. Wie verhält es sich mit der Garantie bei einem nachträglichen, von uns nicht geprüften und freigegebenen Einbau? Wir verstehen sehr gut, dass Sie auf uns zukommen.
Bei einem nachträglichen Einbau besteht die Garantie nicht mehr vollumfänglich. Bei einem etwaigen Garantieanspruch erfolgt eine Einzelfallprüfung bei einem Hyundai Vertragspartner. Eine Garantieabwicklung kann von uns abgelehnt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch Punkt 7 in den Garantiebestimmungen. Zu Ihrer Information erhalten Sie den entsprechenden Auszug mit unserer E-Mail als PDF-Datei.
Ich finde dieses Vorgehen recht schwammig. Was hättte denn ein Anbauteil mit z.B. einen defekten Elektromotor zu tun, dass man mir dann die Garantie verwehren würde
Für mich wäre eine elektrische Heckklappe wirklich ein schönes Gadget.
Vielen Dank vorab für eure Meinungen.
Kona Anbauteile und Werksgarantie
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admin
Hat das Thema freigeschaltet. -
ich lese das so, dass die Garantie besteht, wenn Hyundai das einbaut. Ob die das allerdings auch tun, steht auf einem anderen Blatt, wenn sie dieses Teil nicht selbst im Programm haben.
Ansonsten hast Du im Falle eines Falles was gefrickelt und damit die Bordelektronik gestört.
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Das sind doch völlig normale Garantiebedingungen.
Wenn der im Rahmen der Garantie eingereichte Schaden auf die Montage eines nachträglich eingebauten und nicht offiziellen Teiles beruht, wird eine Garantieleistung abgelehnt.
Das muss natürlich im Einzelfall geklärt werden - logisch! Das ist nicht schwammig sondern gar nicht anders machbar.
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt dessen Regeln. Die Regeln wiederum können Auslegungssache sein und vielleicht irgendwann Gerichte beschäftigen, da eine Garantie natürlich zugesichert ist.
Meine persönliche Meinung:
Die Formulierungen sollen einen Garantieanspruch bei ungeeigneten oder fehlerhaft eingebauten Anbauteilen einschränken. Baust Du beispielsweise die Dämpfer für die Heckklappe ein und der drückt falsch auf die Klappe, wodurch eine Beule im Blech entsteht, wird HY dafür keine Garantie übernehmen. Fällt die Klimaanlage aus wird das kaum etwas mit der Heckklappe zu tun haben und nicht zu einer Einschränkung führen. Eher würde der nicht freigegebene, selbst eingebauten Pollenfilter vielleicht zu einer Einschränkung der Garantieleistung führen. Und den bauen hier viele ein, ohne sich über Garantie (der Klimaanlage) Gedanken zu machen.
Weiterhin Meinung:
Es gibt ausreichend viele Unternehmen, die anscheinend systematisch nach "Fehler des Kunden" suchen, um einen Garantieanspruch abzulehnen. Die finden immer was, auch wenn der beanstandete Mangel gar nichts mit dem "Fehler des Kunden" zu tun hat. Wenn HY das tun möchte, stehen in dem von Dir angehängten PDF schon genug Klauseln von unsachgemäßer Bedienung, falscher Pflege oder sowas, was man dafür heranziehen kann. Ganz ohne jegliches Anbauteil.Eine ähnliche Diskussion gab es im Forum bereits wegen "Wartung nach Herstellervorgaben" und ob diese in einer freien Werkstatt durchgeführt werden können. Ergebnis: Muss jeder für sich entscheiden oder mit dem FHH des Vertrauens besprechen.
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Jup, sehe ich wie rubberduck
Wenn an der Haube, oder an der Heckklappe was ist, dann muss eine Einzelfallprüfung erfolgen woran es lag.
Wenn der E-Motor hops geht, wird es kein Problem geben.
Das mit dem eigenen Filter kann natürlich in die Hose gehen wenn mal der Gebläse Motor hops geht.
So muss man halt selbst abwägen was man einbauen will, was nicht. Bei Hauben Dämpfer und Heckklappenmotoren würde ich mir keine Sorgen machen.
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übrigens gibt's die Haubendämpfer auch von Hyundai, hab ich mir vor einiger Zeit gemeinsam mit dem Frunk einbauen lassen - da machen die nämlich richtig Sinn
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ich lese das so, dass die Garantie besteht, wenn Hyundai das einbaut. Ob die das allerdings auch tun, steht auf einem anderen Blatt, wenn sie dieses Teil nicht selbst im Programm haben.
Ansonsten hast Du im Falle eines Falles was gefrickelt und damit die Bordelektronik gestört.
Das sind doch völlig normale Garantiebedingungen.
Wenn der im Rahmen der Garantie eingereichte Schaden auf die Montage eines nachträglich eingebauten und nicht offiziellen Teiles beruht, wird eine Garantieleistung abgelehnt.
Das muss natürlich im Einzelfall geklärt werden - logisch! Das ist nicht schwammig sondern gar nicht anders machbar.
Klar wäre es, wenn es so stehen würde wie Sie es interprettieren. Einzig klar ist die Aussage die unten zitiert ist. Hier ist nichts mit in Zusammenhang mit irgendwas stehen....
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es ist richtig: Ungeachtet der Tatsache, dass die von Ihnen vorgesehene bauliche Veränderung nicht in Zusammenhang mit einem defekten Teil, im Zuge eines etwaigen Garantieanspruchs steht, kann eine Garantieabwicklung von uns ausgeschlossen werden.
Zitat-Ende
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übrigens gibt's die Haubendämpfer auch von Hyundai, hab ich mir vor einiger Zeit gemeinsam mit dem Frunk einbauen lassen - da machen die nämlich richtig Sinn
genau, gibt es von Hyundai passt prima und geht ganz einfach zu montieren - hab`s selber gemacht und wenn es von irgend einer Seite mal Fragen geben sollte, steht Hyundai drauf und Rechnung von Hyundai Händler ist auch dabei
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übrigens gibt's die Haubendämpfer auch von Hyundai, hab ich mir vor einiger Zeit gemeinsam mit dem Frunk einbauen lassen - da machen die nämlich richtig Sinn
So habe ich es auch gemacht.
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Klar wäre es, wenn es so stehen würde wie Sie es interprettieren. Einzig klar ist die Aussage die unten zitiert ist. Hier ist nichts mit in Zusammenhang mit irgendwas stehen....
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es ist richtig: Ungeachtet der Tatsache, dass die von Ihnen vorgesehene bauliche Veränderung nicht in Zusammenhang mit einem defekten Teil, im Zuge eines etwaigen Garantieanspruchs steht, kann eine Garantieabwicklung von uns ausgeschlossen werden.
Zitat-Ende
Woher stammt dieses Zitat? Ich finde es nicht hier im Thread und auch nicht im o.g. PDF zu den Garantiebedingungen.
Im Gegenteil, im PDF werden unter Punkt 5 explizit Fremdeinbauten genannt und geregelt.