Ich finde die Vorgehensweise ein Skandal. Betrug würde ich nicht sagen, weil es ja anscheinend zumindest nicht illegal ist, was die Autohäuser da machen.
Soweit ich das erkennen kann ist der Besitz des Autos zum Zeitpunkt des Antrags die Voraussetzung für die Beantragung der THG-Quote. Es wird eine Quote pro Kalenderjahr ausgezahlt. Das musste ich auch durch einen Haken bestätigen und durch Vorlage des Fz-Scheins mit meinem Namen drauf belegen. (Wobei der Halter nicht der Besitzer sein muss, aber das ist ein anderes Thema).
Die THG-Quote ist ein Förderungsprogramm. Stelle ich einen Antrag ohne Besitzer zu sein, dann erschleiche ich mir eine staatliche Förderung durch Angabe falscher Tatsachen oder unterlassener Information. Dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch: https://dejure.org/gesetze/StGB/264.html
Ich finde, das ist ganz klar geregelt und stellt eine Straftat dar.
Da der Dienstleister in meinem Auftrag handelt, bin ich (oder das Autohaus) der Antragsteller und dem entsprechend haftbar. Wenn irgendwelche Anbieter den Verkauf eines Fz nicht in die Prozesse eingebunden haben und somit vor der erneuten Beantragung eine explizite Nachfrage beim Auftraggeber (und somit Antragsteller) unterlassen, bleibt die Verantwortung trotzdem bei mir. Denn es wird immer noch in meinem Auftrag gehandelt.
Aber das ist nur meine Meinung und ich bin kein Jurist.