Hallo,
wie seht Ihr denn folgende Situation:
Meinen Kona Elektro habe ich 08/2022 übernommen, er war vorher als Vorführfahrzeug beim Kona-Händler 6 Monate in Verwendung (um den staatlichen Bonus dafür zu kassieren...). Nach Auskunft in 2022 ob die THG Prämie bereits beantragt wurde, kam anfangs ein "Nein", eine Woche später war es "Doch doch, schon durch uns beantragt".
Egal..
Nun haben wir 2023. Vor ein paar Monaten habe ich beim ADAC die THG-Prämie beantragt. Es dauert, wurde aber freundlicherweise immer wieder informiert, dass die Beantragung/Prüfung noch läuft.
Dann kam letzte Woche die Antwort: Die THG Prämie kann nicht gewährt werden, da sie schon beantragt wurde. Von wem wurde nicht genannt, aber wer anders soll das schon gewesen sein, als der, der auch den "alten" Fahrzeugschein als Kopie besitzt.
Man empfahl mir beim Umweltbundesamt samt Kopie MEINES Fahrzeugscheines zu nachzufragen.
Dort bekam ich nun ebenfalls Antwort: Die THG Prämie wurde beantragt. Von wem schrieb man nicht, aber ich solle mich doch mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen.
Das Problem: Offenbar kann man die THG-Prämie nur ein einziges mal (pro Jahr) beantragen, und das ist ja nun passiert, wenn auch nicht rechtens.
Bevor ich das Autohaus kontaktiere wollte ich mal hier fragen ob jemand sowas schonmal erlebt hat, und wie die rechtliche Handhabe ist. Bevor ich wg 300,- meine Rechtsschutzversicherung bemühe, werde ich es wohl erstmal mit einer freundlichen Email versuchen, und bitten, mir die 300,- zu erstatten die irrtümlich dem Autohaus gewährt wurden, und auffordern die künftige Beantragung zu unterlassen.
Was meint Ihr dazu?