Keine Umweltplakette für E-Autos in Bayern mehr nötig

  • Es gibt eine klare und einfache Regel, wer in Umweltzonen fahren will, muss am Fahrzeug die entsprechende Umweltplakette haben. Diese Regel soll in Bayern für bestimmte Fahrzeuge nicht mehr gelten, die einfache Regel soll also verkompliziert werden.

    Hä 🤔 die hebeln doch keine Regel aus, schaffen nur ein Doppelgemoppel aus. Nach meinem Verständnis des oben eingestellten Gesetzes hätten alle dort aufgeführten Fälle die grüne Plakette.

    Und nun wird als Erkennung eben das E am Kennzeichen genommen und nicht mehr nur die Umweltplakette. Ist doch gut.


    Sie verbieten ja weder die Umweltplakette, noch werden Autos damit ausgeschlossen 🤔


    Das gibt es doch schon bei manchen Vorteilen des E-Kennzeichens in anderen Bereichen des Straßenverkehrs.


    Im übrigen ist dieses Land noch unter Föderalismus.


    Wusste gar nicht das Vergehen im Straßenverkehr nun unter die Hoheit des Bundes fallen. Und wie kann Neu-Ulm nur gelbe Plaketten in der Umweltzone zulassen 🤔

  • wer ein E-Kennzeichen hat, erfüllt immer die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Damit wird also nichts verkompliziert. Ein Blick aufs Kennzeichen reicht und erklärt ggf. das Fehlen der grünen Plakette.

    Inwiefern???

    Es gibt genügend Beispiele (zuletzt während der Pandemie), bei denen unterschiedliche Länderregelungen gelten und kein Verstoß gegen das GG vorliegt.


    Ich denke, wir sind uns aber alle darin einig, dass es grundsätzlich Blödsinn ist für ein E-Fahrzeug (egal ob BEV oder PHEV oder Brennstoffzelle), eine grüne Plakette zu verlangen und das Fehlen mit Ordnungsgeldern zu belegen, wenn auf dem Kennzeichen ein "E" ist.


    Mit welcher Plakette man in welche Umweltzone fahren darf, kann jede Gemeinde regeln.


    Im Infektionsschutzgesetz wird die Regelbefugnis ausdrücklich auf die Länder übertragen

    Und haben da nicht immer alle nach bundeseinheitliche Regelungen geschrieen und über den Flickenteppich geschimpft?


    Ja, wir sind ein föderaler Staat, das ändert aber nichts daran das Bundesrecht Landesrecht bricht (Art 33 GG) und Verkehrsrecht ist Bundesrecht.


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    Wenn jetzt auch Fahrzeuge mit „E“ auf dem Kennzeichen dort fahren dürfen, dann müssen mindestens die Zusatzschilder geändert werden.


    Wenn Bayern das unbedingt will, dann haben sie die Möglichkeit eine entsprechende Gesetzesänderung z.B. über den Bundesrat zu erwirken.

    Der Staat hat sich verdammt noch mal an das Gesetzt zu halten.

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    VW Touran United, 2.0 TDI, EZ 2008, DSG, Klimaautomatik, Glasschiebedach, Anhängerkupplung

  • Lustig an der Geschichte ist die Tatsache, dass eine übereifrige Verkehrsüberwachungshilfskraft in Bayern das Thema überhaupt erst losgetreten hat. Die hängte nämlich einem parkenden E-Auto eine Knolle ans Fahrzeug, eben weil das Fahrzeug KEINE Umweltplakette hatte und der Parkplatz sich in einer Umweltzone befand. Merke: Nach Bundesrecht braucht JEDES Auto eine Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone.


    Nach dem Geschrei, als das publik wurde, musste Bayern jetzt natürlich reagieren...

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  • Wenn jetzt auch Fahrzeuge mit „E“ auf dem Kennzeichen dort fahren dürfen, dann müssen mindestens die Zusatzschilder geändert werden.


    Wenn Bayern das unbedingt will, dann haben sie die Möglichkeit eine entsprechende Gesetzesänderung z.B. über den Bundesrat zu erwirken.

    Der Staat hat sich verdammt noch mal an das Gesetzt zu halten.

    Was machen die Bayern den böses?


    Schau einfach in die Pressemitteilung des Freistaat Bayern. Sie brechen kein Gesetz, setzen sich über kein Gesetz hinweg.


    Zitat:

    Daher haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden.

    Zitat Ende


    Bayern will Verstöße nicht mehr ahnden, nicht mehr und nicht weniger. Sie verbieten keine Plakette, sie schaffen keine Plakette ab, sie setzen nicht das E-Kennzeichen über eine Plakette.

    Das liegt im Ermessensspielraum den sie haben, den z.B. auch jeder Parkraumwächter hat. Nach dem Gesetz darf ich an manchen Stellen nicht halten, parken, stehen, oder was auch immer. Und ich erlebe immer wieder, dass es Parkraumwächter gibt die einen Ermessensspielraum nutzen... ups, sich über das Gesetz hinwegsetzen.


    Gerade heute erlebt. Ich habe ca. 4.5m VOR einem Zebrastreifen gehalten. Wurde freundlich von jemanden angesprochen in dessen Zuständigleit die Überwachung dieses Verstosses lag und gebeten so schnell wie möglich wieder weiterzufahren.

    Soll ich ihn jetzt verklagen weil er sich nicht an das Gesetz gehalten hat? Weil er das GG missachtet hat, da sein Kollege in einer andeen Stadt dafür Strafzellel schreibt?


    Die Bayern machen nur das, was sie der Bundesregierung letztes Jahr vorgeschlagen haben (Anpassung der Rechtslage).


    Und jetzt haben die bösen Bayern auch noch die Frist für die Grundsteuer verlängert... =O

  • Und jetzt haben die bösen Bayern auch noch die Frist für die Grundsteuer verlängert... =O

    https://www.grundsteuer.bayern…6ffentlich%20aufgefordert.


    Zu den übrigen Anmerkungen Thema GG --> Der Bund hat das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz erlassen und dort gibt es den § 47 Punkt 1 https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html

    Die grüne Plakette für E-PKW und PHEV ist nach wie vor notwendig, aber innerhalb von Bayern hat der Innenminister die Behörden gebeten dies entsprechend des OwiG nicht mehr zu verfolgen. Ändert aber nichts daran dass in anderen Bundesländern die grüne Plakette notwendig ist.


    In Hessen scheint das derzeitig anders gehandhabt zu werden https://www.ffh.de/nachrichten…ohY0-GjyHzHvNQg_YUMeXcJXY

  • das Bundesrecht Landesrecht bricht (Art 33 GG)

    nur der Ordnung halber: Das steht in § 31 GG.


    Das ändert aber nichts daran, dass die Ordnungswut in Deutschland hier, wie überall extrem ausgeprägt ist. Es ist und bleibt Unsinn, von alternativ angetriebenen Fahrzeugen für die Einfahrt in die Umweltzone zusätzlich zum "E" im Kennzeichen die grüne Plakette zu fordern. Auch als Norddeutscher -und kein Bayern Liebhaber - kann ich hier nur sagen: Bravo Bayern, dass ihr öffentlichen Unsinn versucht auszumerzen.


    Es wäre schön, wenn das bundesweit übernommen würde, oder, wenn die Kommunen Ihre Schilder ändern würden.

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    bestellt am 9.6.2022, gebaut 22.11.2022, zugelassen 14.12.2022 ausgeliefert 27.12.2022

  • Die Bayern machen nur das, was sie der Bundesregierung letztes Jahr vorgeschlagen haben (Anpassung der Rechtslage).

    … und weil sie sich nicht durchsetzen konnten, ignorieren sie jetzt das Recht.

    … verlangen aber von der letzten Generation, sich an Recht und Gesetz zu halten.


    Damit ich nicht falsch verstanden werde. Sich auf einer Straße festzukleben, kann man nicht dulden.

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  • row-dy : Ich denke, sie nutzen ihren Auslegungsspielraum. Wobei sie zudem die Sache so auslegen, wie es wohl jeder denkende Mensch auch tun würde. Daran ist ist nichts verwerflich.

    Warten wir ab, wie sich Hessen entscheidet und ob sich das Verkehrsministerium in Berlin vll. doch der Sache annehmen mag ;)

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