Keine Umweltplakette für E-Autos in Bayern mehr nötig
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Was soll das denn?
Wie soll den die Polizei Hybrid Fahrzeuge von echten E-Fahrzeugen unterscheiden.
Beide fahren schließlich mit einem „E“ auf dem Nummernschild durch die Gegend.
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Wie soll den die Polizei Hybrid Fahrzeuge von echten E-Fahrzeugen unterscheiden
Müssen sie das denn? Es gibt ja Bedingungen um ein E-Kennzeichen zu erhalten.
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Wie soll den die Polizei Hybrid Fahrzeuge von echten E-Fahrzeugen unterscheiden.
Beide fahren schließlich mit einem „E“ auf dem Nummernschild durch die Gegend.
Gibt es denn Hybride mit E-Kennzeichen (also min. 50km elektrische Reichweite) die keine grüne Plakette haben?
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Gibt es denn Hybride mit E-Kennzeichen (also min. 50km elektrische Reichweite) die keine grüne Plakette haben?
Ich glaube dann würden sie auch kein E-Kennzeichen bekommen. Die Regeln fürs E-Kennzeichen sind ja streng.
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Nur PHEV-Halter bekommen auf Wunsch ein E-Kennzeichen, ich hab nämlich eins
Aber ich hatte auch immer die grüne Plakette...
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Gibt es denn Hybride mit E-Kennzeichen (also min. 50km elektrische Reichweite) die keine grüne Plakette haben?
Nach den Vorstellungen aus Bayern sollen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, also auch Hybride, ohne Feinstaubplakette Umweltzonen befahren dürfen.
Offenbar haben die Bayern da mal eben Artikel 33 GG ignoriert.
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also auch Hybride, ohne Feinstaubplakette Umweltzonen befahren dürfen.
Hier ist doch genau geregelt, welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen:
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Hier ist doch genau geregelt, welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen:
Die Bayern können sich im Bund nicht durchsetzen, also ignorieren sie einfach Bundesrecht. Das ist doch kindlicher Trotz. Was haben die denn für ein Demokratieverstädnis.
Es gibt eine klare und einfache Regel, wer in Umweltzonen fahren will, muss am Fahrzeug die entsprechende Umweltplakette haben. Diese Regel soll in Bayern für bestimmte Fahrzeuge nicht mehr gelten, die einfache Regel soll also verkompliziert werden.
Das Kostenargument zieht nicht, denn schließlich müssen dafür an allen Umweltzonen die Schilder geändert werden.
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Diese Regel soll in Bayern für bestimmte Fahrzeuge nicht mehr gelten, die einfache Regel soll also verkompliziert werden.
wer ein E-Kennzeichen hat, erfüllt immer die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Damit wird also nichts verkompliziert. Ein Blick aufs Kennzeichen reicht und erklärt ggf. das Fehlen der grünen Plakette.
Offenbar haben die Bayern da mal eben Artikel 33 GG ignoriert.
Inwiefern???
Es gibt genügend Beispiele (zuletzt während der Pandemie), bei denen unterschiedliche Länderregelungen gelten und kein Verstoß gegen das GG vorliegt.
Ich denke, wir sind uns aber alle darin einig, dass es grundsätzlich Blödsinn ist für ein E-Fahrzeug (egal ob BEV oder PHEV oder Brennstoffzelle), eine grüne Plakette zu verlangen und das Fehlen mit Ordnungsgeldern zu belegen, wenn auf dem Kennzeichen ein "E" ist.