Zitat: Der Behindertenrabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens und wird üblicherweise auf den Listenpreis angewendet. Nur in seltenen Fällen, etwa bei Ford und Toyota ist der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar.
Zitat Ende
Meine persönliche Meinung:
Hätte man die Bestellungen, wie zugesichert, letztes Jahr ausgeliefert, dann wäre die Bafa-Differenz vom Staat getragen worden. Den Bestellern, die, aus welchen Gründen auch immer, ihren Kona letztes Jahr nicht erhalten haben, obwohl sie rechtzeitig bestellt haben, ist somit ein finanzieller Schaden mindestens in Höhe eben dieser Bafa-Differenz entstanden.
Für mich persönlich sind diese 1500€ demnach kein Rabatt, über dessen Kombinierbarkeit man willkürlich entscheinen kann, sondern schlichtweg nur ein Schadensersatz, der nichts mit der eigentlichen Preisgestaltung des Autos zu tun hat. Ob es dabei rechtens ist, dass man gewerbliche Kunden von diesem Schadensersatz ausgeschlossen hat, wäre noch zu prüfen ....