Rabatt für Menschen mit Einschränkung GdB >50

  • Habe nachgefragt, es ist (innerhalb der Förderungszeit, also 2022) kein KONA -E verfügbar.


    Den Behindertenrabatt gibt es dafür wirklich nicht mehr!!

    Den Behinderten-Nachlass geben m.W. die Autohäuser und der hat nichts mit dem Förderungszeitraum für E-Autos zu tun.

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Mir wurde von anderer Stelle gesagt, dass ja, die Autohäuser über den Behindertenrabatt grundsätzlich und über die Höhe entscheiden, aber der Fahrzeughersteller entscheiden in welcher höhe Sie diesen den Autohäusern maximal "erstatten". Wie oben schon mal geschrieben. Wenn es eine Handlung des Autohauses ist, dann ist es egal wie der Rabatt heisst wenigsten die Summe / höhe stimmt und ist konkurenzfähig mit dem Wettbewerb. Aber auch dieser Rabatt wird vom Hersteller gesteuert und wird mit z.B. einer Tageszulassung umgangen. Das über zusätzliche Rabatte die vom Hersteller den Autohäusern an die Hand gegeben werden und damit bestimmt Personengruppe angesprochen werden sollen ist scheinbar üblich. Oben war die Rede von Rabatt für Journalisten, warum auch immer diese einen Rabatt brauchen. Meinschen mit Einschränkungen habe oft auch im der Arbeitswelt Einschränkungen, und da wiederum wäre eine solcher Rabatt noch zu erklären. Ich bin da ganz ehrlich, warum unser Tocher mit 12 Jahren dieser Rabatt beim Autokauf zukommen würde (wenn er aktuell existieren würde) ist auch nicht erklärbar. :/

  • Hallo zusammen,


    wir haben Anfang Juni 22 einen Leasingvertrag für den Kona elektro mit 8500€ Anzahlung unterschrieben. Voraussichtlicher Liefertermin war der 1.10.2022. Nun kam das FZG diese Woche und uns fehlen dadurch natürlich 1500€ Umweltprämie.

    Außerdem bin ich 100% Schwerbehindert und erhielt 1000€ Rabatt auf die Leasingkonditionen.

    Angeblich ist das nun mein Problem da ich dadurch im System als "Gewerblich" gelte (obwohl ich einen Privaten Leasingvertrag habe) und habe angeblich deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der fehlenden Umweltprämie.

    Wie kann das sein, dass mein Nachbar 1500€ zugesichert bekommt (mit der gleichen Bestellung zur gleichen Zeit) und ich nicht? Es kann ja nicht am Behindertenstatus liegen? Das wäre ja unglaublich.... und verstöße ja auch dem Gleichstellungsgesetzt meiner Meinung nach.


    Oder bekommt man sowieso keinen Ausgleich und die Pressemitteilung vom 14.02.2022 in der steht, dass alle Kona´s die bis zum 30.06.2022 bestellt werden eine Liefergarantie bis zum 31.12.2022 hätten war eine ENTE?

    Kann mir da wer weiterhelfen??

  • Das wirst du wohl mit deinem Händler aushandeln müssen. Wenn kein Kompromiss möglich ist wirst du wohl eine Fachberatung durch einen Juristen z.B. Automobilclub benötigen.

    Hyundai schein diesen Unterschied zu machen.


    Ich bin auch im Gleichbehandlungsgesetz nicht so richtig fündig geworden https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html ob dieses Gesetz auf Kaufverträge überhaupt in irgendeiner Form Anwendung finden kann. Bevor man sich da vielleicht persönlich in die falsch Ecke begibt, sollte man sich beraten lassen

  • Wie kann das sein, dass mein Nachbar 1500€ zugesichert bekommt (mit der gleichen Bestellung zur gleichen Zeit)

    Dafür hast du das:


    1000€ Rabatt auf die Leasingkonditionen.

    und den hat dein Nachbar nicht bekommen ....

    KONA Elektro MY23 64 kWh Teal Blue Trend Navi Paket

    bestellt am 9.6.2022, gebaut 22.11.2022, zugelassen 14.12.2022 ausgeliefert 27.12.2022

  • Aber dann würde ich ja benachteiligt sein, denn mein Nachbar bekommt ja 1500€ Umweltprämie erstattet und ich nicht, nur weil ich behindert bin?

    Das mir jetzt der Behindertenrabatt dagegen gerechnet wird kann doch nicht richtig sein?


    Ich wäre lieber gesund dann hätte ich 1. ein normales Leben und

    2. 1500€ Erstattung.

    Zu schreiben "dafür hast du ja die 1000€ Behindertenrabatt" hilft mir nicht wirklich.

  • Ich bin auch im Gleichbehandlungsgesetz nicht so richtig fündig geworden

    Hm, ich sehe da Einiges.

    Aber beginnen muss man wohl mit dem § 20 AGG, der Fälle zulässiger unterschiedlicher Behandlung beinhaltet. Ich persönlich glaube jedoch eigentlich nicht, dass man die Gewährung von Preisnachlässen für Schwerbehinderte, nachdem sie ganz ausdrücklich und ausdrücklich/zweifelsfrei für private Bestellungen angeboten werden, wieder zulässig in Abrede stellen oder einkassieren darf durch Gleichsetzung mit gewerblichen Kunden.


    Und dann wären wir ruckzuck bei § 2 Absatz 1 Satz 8 AGG, dem "... Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ...",

    ebenso natürlich bei § 19 AGG, Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, und natürlich auch der Unabdingbarkeit im § 31 AGG.


    Hinzu kommen Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") , Europarecht, nicht zuletzt das Vertragsrecht (BGB) ...... Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt (oder Anwältin) hat.



    Angeblich ist das nun mein Problem da ich dadurch im System als "Gewerblich" gelte

    Im ellenlangen Thread "Wartesaal" wurd das schon intensiv diskutiert. Eine endgültige und nachgeprüfte Erklärung gibt es mangels Einblick in die Bestellsysteme nicht, aber als mutmaßlich plausible Erklärung kristallisierte sich heraus, dass es im Bestellsystem Hyundais höchstwahrscheinlich gar keine unterschiedlichen auswählbaren Rabatt-Gründe gibt, die Händler deswegen die für Nachlässe wegen Schwerbehinderung nur "gewerblich" auswählen konnten und dies auch lange problemlos taten.

    Erst in der Sondersitiation der befristeten, mittlerweile ausgelaufenen Förderung, kombiniert mit massiven Lieferproblemen (eingeleitet durch das im Suez-Kanal verkeilte Schiff, verstärkt durch den Krieg) fällt diese pragmatische Sparlösung nun Händlern und Hersteller massiv auf die Füße - leider oft zulasten diverser Kunden wie dir.


    Kann mir da wer weiterhelfen??

    Dies kann dir nur eine richtige Rechtsberatung sagen, denn die kennen sich dann auch sehr viel besser aus mit der Verbindlichkeit und vor allem Einklagbarkeit von Pressemitteilungen. Im Arbeitsrecht sind öffentliche Zusagen von Arbeitgebern sowas wie vertragliche Nebenabreden, aber wie das im Vertragsrecht aussieht, wollten dir die Profis sagen können.

    Warte nicht zu lange, da gibt es sehr wahrscheinlich auch Fristen!

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Dies kann dir nur eine richtige Rechtsberatung sagen, denn die kennen sich dann auch sehr viel besser aus .....

    Da sind wir ganz sicher einer Meinung.


    Ohne die rechtliche Bedeutung beurteilen zu können, scheint es aber zulässig zu sein, dass Hersteller bei Gewährung eines Behindertenrabatts andere Aktionen und Sondernachlässe ausschließen


    Zitat: Der Behindertenrabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens und wird üblicherweise auf den Listenpreis angewendet. Nur in seltenen Fällen, etwa bei Ford und Toyota ist der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar.

    Zitat Ende


    Quelle https://www.mobile.de/magazin/…rabatt-beim-autokauf-8004 es gibt weitere Quellen die ähnliches/gleiches aussagen.


    Daher ist es wohl unumgänglich einen Rechtskundigen z.B. Automobilclub zur Beurteilung zu befragen.

  • scheint es aber zulässig zu sein, dass Hersteller bei Gewährung eines Behindertenrabatts andere Aktionen und Sondernachlässe ausschließen

    Stimmt. Aber

    a) ist das hier der Fall und

    b) worauf willst du hinaus?

    Hyundai Kona Hybrid MJ 2021 in Dark Knight mit Prime-Ausstattung zuzüglich einiger weiterer Extras :saint:

  • Ich würde erst mal die Pressemittteilung ausdrucken und zum Händler gehen, da steht doch drin garantiert.

    Und damit dann zum Anwalt, dafür gibts die ja. Eine Individuelle Beratung kann sowieso nur der machen.


    Viel Erfolg dabei, und Daumendrück dass es sich beim Händler vorher schon klärt.