Hallo ,
wir planen den Kauf eines Kona Edition 30 + (normaler Verbrenner) als extrem wenig gelaufenem Gebrauchten.
Worauf sollten/müssen wir achten ?
Gruss
Ar-Kona
Hallo ,
wir planen den Kauf eines Kona Edition 30 + (normaler Verbrenner) als extrem wenig gelaufenem Gebrauchten.
Worauf sollten/müssen wir achten ?
Gruss
Ar-Kona
Vom Händler oder von Privat??
Beim Händler hat man dann ja sowieso Garantie bez. Gewährleistung
Ansonsten eben auf das Übliche achten wie Reifen-Allgemeinzustand-Innenraumverschleiß-Bremsen.
Ein Blick ins Serviceheft ist auch immer sehr ratsam! Sind alle Inspecktionen gemacht worden und wann die letzte.
Der Wagen sollte doch sowieso noch mindestens 4 Jahre Werksgarantie haben …
Ich würde drauf achten, dass das Inspektionsheft dabei ist und die Übergabeinspektion ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.
Naja und natürlich, ob Euch die Ausstattung und der Preis zusagt
Der Wagen sollte doch sowieso noch mindestens 4 Jahre Werksgarantie haben …
... sofern es kein Grau-Import war. Der Punkt wäre also auch zu prüfen
Hat das Auto Werksgarantie? Sind alle Inspektionen so gemacht worden, so dass die Werksgarantie weiterhin besteht? Das ist meines Erachtens die einzige spannende Frage. Der Rest nach persönlichem Geschmack.
EDIT: SORRY hatte überlesen, dass es sich um den Verbrenner handelt! Lasse es trotzdem mal stehen....
Ist das Auto von Privat oder von einem Händler?
In der Garantiebestimmung steht drin, dass die Garantie nicht auf einen Händler übertragen wird, sondern erlischt.
Zitat§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten nicht als Wiederverkäufer
Also Vorsicht mit der Garantie, wenn es sich um ein gewerblicher Wiederverkäufer handelt!
Das gilt nur, wenn der Händler das Fahrzeug auch auf sich zulässt meine ich zumindest. So ist es bei Mercedes. Wie will das auch jemand feststellen …
Das gilt nur, wenn der Händler das Fahrzeug auch auf sich zulässt meine ich zumindest. So ist es bei Mercedes. Wie will das auch jemand feststellen …
Bei Hyundai nicht.
Das ist ganz einfach festzustellen:
Haste nen Kaufvertrag von Hyundai haste ne Garantie.
Ist der Kaufvertrag von einem anderen Autohändler, gibts keine Garantie
Bei Hyundai nicht.
Das ist ganz einfach festzustellen:
Haste nen Kaufvertrag von Hyundai haste ne Garantie.
Ist der Kaufvertrag von einem anderen Autohändler, gibts keine Garantie
Ich muss immer einen Kaufvertrag vorzeigen wenn ich die Garantie in Anspruch nehmen möchte? Das ist ja irre - kann ich mir eigentlich überhaupt nicht vorstellen?!?
Dann ist ein halbwegs neuer gebrauchter Hyundai über einen freien Händler ja völlig unverkäuflich!
P.S. habe mir die Garantiebedingungen durchgelesen. Hier handeltbes sich um die Anschlussgarantie für die Jahre 6-8 nach EZ. Diese ist anscheinend nicht Fahrzeugbezogen, sondern Halterbezogen. Um die auf sich umschreiben zu lassen, muss man tatsächlich seinen Kaufvertrag mitsenden. Ok, das ist ein gangbarer Weg … den man aber auch relativ leicht aushebeln kann. Das relativiert das etwas - seriös finde ich das allerdings nicht.