Das ist richtig.
Die Kontakte werden auf dem Multifunktionsgerät jedoch nur gespiegelt.
Hyundai darf sie natürlich nicht lesen und verarbeiten.
Das ist richtig.
Die Kontakte werden auf dem Multifunktionsgerät jedoch nur gespiegelt.
Hyundai darf sie natürlich nicht lesen und verarbeiten.
Natürlich liegen diese Daten geschützt bei Apple oder Google
... der war gut!
Aber der Art 2 Abs. 2 c
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Aus dieser zitierten Stelle schließe ich, dass ihr nur die Ausgabe "In einfacher Schrift" nutzt. Der gesamte Satz des Gesetzestextes sieht anders aus, deshalb meine Quellenangabe:
DSGVO Kapitel 1, Art. 2 (18)
„(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“
Quelle tatsächlich auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung. Ich kenne die DSGVO ansonsten nur in vollständigem Text von unseren internen Rechtsverdrehern, mit denen ich die Änderungen von BDsG zu DSGVO in unserer IT und Produkten projektiert habe. Dabei wurde, nebenbei, auch eine Handreichung für Mitarbeiter formuliert um die klare Abgrenzung darzustellen.
persönliche Nutzung: DSGVO gilt nicht
Nutzung im Verein: DSGVO gilt
Anbieten einer Datenverarbeitungsplattform für Dritte (auch unendgeltlich innerhalb der Familie): DSGVO gilt(!)
Gerade aus dem letzten Grund (und oben zitierten Satz), habe ich meinen bis dahin für die Familie betriebenen Mail-, CalDAV-, CardDAV- und File-Cloudserver abgeschaltet. Machte mein Leben übrigens viel entspannter und komfortabler
Achja: Durch das "könnte" in dem Absatz lässt der Gestzgeber übrigens weiteren Spielraum zu, den erst Gerichte klären.
Das Speichern von Kontakten auf dem Telefon (Gerätekontakte) fällt übrigens nicht unter eine Auftragsverarbeitung mit dem Hersteller. Nur as Speichern in der (Google-)Cloud.
Und zurück zum Thema: Dem Kona ist egal, woher die Kontakte kommen. Hauptsache sie sind zugreifbar. Und dafällt mir gerade noch was ein: Man kann in der Kontakte-App festlegen, welche Kontakte "sichtbar" sind. Ist da vieleicht was verstellt?
Ansonsten scheint das wirklich ein Probelem der BT-Verbindung zwischen den Beteiligten zu sein.
Auch wenn der Thread inzwischen über was anderes geht, ich hab die Lösung/Fehler gefunden.
In meinem Handy kam keine Abfrage zur Freigabe der Daten für den Hyundai. Ich musste in die Einstellungen zur Connection von Bluetooth zum Kona gehen, da musste ich extra nochmal die Freigabe erteilen.
Jetzt klappt es wieder jedes mal.
Sorry für das OT.
Schön dass das Problem gelöst ist.
Auch wenn der Thread inzwischen über was anderes geht, ich hab die Lösung/Fehler gefunden.
In meinem Handy kam keine Abfrage zur Freigabe der Daten für den Hyundai. Ich musste in die Einstellungen zur Connection von Bluetooth zum Kona gehen, da musste ich extra nochmal die Freigabe erteilen.
Jetzt klappt es wieder jedes mal.
Naja, das war ja im Post #4 auch schon so genannt worden...
Mahlzeit!
Die Probleme kenn ich zu gut!!! Mal keine Verbindung, mal Abbrüche usw. Kommt bei mir aber stark aufs Handy an.
Huawei: Problem mit der Verbindung über Bluetooth und über Kabel, meist bei ABRP und Medien
Honor: nur Probleme mit allem
WiKo: Nur Probleme mit ABRP
OnePlus: keinerlei Probleme
Gruß Andi
Ator Gut zu wissen, wenn ich das nächste mal das Problem haben sollte, dann werde ich mal deinen Weg testen... Bislang ist es bei mir aber auch "ruhig"
OT: Nein ich halte mich da immer noch raus (fällt mir echt schwer)! Es gab ja schon genug Richtigstellungen des falschen Halbwissens - danke tippex und rubberduck und den anderen die versuchen diese Irrglauben auszumerzen, ist aber leider ein Kampf gegen Windmühlen!
Der Erwägungsgrund 18 erläutert doch nur die im Art 2 Abs. 2 c getroffene Bestimmung.
Ator Gut zu wissen, wenn ich das nächste mal das Problem haben sollte, dann werde ich mal deinen Weg testen... Bislang ist es bei mir aber auch "ruhig"
OT: Nein ich halte mich da immer noch raus (fällt mir echt schwer)! Es gab ja schon genug Richtigstellungen des falschen Halbwissens - danke tippex und rubberduck und den anderen die versuchen diese Irrglauben auszumerzen, ist aber leider ein Kampf gegen Windmühlen!
Oh welcher Irrglauben?
Etwa das rubberduck die Erwägungsgründe für einen Bestandteil der DSVGO hält.
Erwägungsgründe und ihre Bedeutung siehe hier.
Die Auswertung der privat gespeicherten Kontakte durch z.B. einem sozialen Netzwerk ist nun mal nicht „ausschließlich privat“ und damit ist die Freigabe der Kontakte eindeutig ein Verstoß gegen die DSGVO.
Wer das macht, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zu haben, sollte schon wissen, das er damit gegen europäisches Recht verstößt.
Eine richterliche Klärung ist wohl nur deshalb noch nicht erfolgt, weil es offensichtlich sehr, sehr vielen völlig egal ist wo überall personenbezogenen Daten rumgeistern und wer sie für kommerzielle Zwecke missbrauchen kann.