Kurzes Update und Abschluss des ganzen:
Nach einigem hin und her mit dem Filialleiter, der nicht von seiner Position abweichen wollte, war ich dann doch gezwungen einen „bösen“ Brief zu schreiben inkl. BGH-Urteil und entsprechenden Paragrafen. Die Werkstatt ist i.S.d. § 249 BGB sehr wohl verpflichtet, auch Wegstrecken und etwaigen Verdienstausfall zu zahlen im Zwecke der Nacherfüllung eines Mangels. Die Wegstrecke ist ja hier nicht gerade unerheblich, und nach Gespräch mit meiner Werkstatt vor Ort würde das Kodieren keine 30 EUR kosten. Der Vergleich zu den Wegkosten und den 30 EUR hat dann doch gefruchtet, ich bekomme nun den Schlüssel zugeschickt, gehe zum Kodieren und stelle ihnen die Rechnung. Hoffentlich läuft das wenigstens glatt. Mir ging es hier vor allem ums Prinzip, es war überhaupt nicht meine Schuld und ich müsste tatsächlich einen Tag Urlaub für die ganze Fahrt nehmen, was ich nicht einsehe.