Nur, wo steht das, wie weiß ich das? Weil der Kona N-Line den fahren darf, dürfen das ja nicht direkt alle anderen Kona auch, oder?
Die neuen Felgen sind da .
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EIne Möglichkeit wäre noch eine § 21 Einzelabnahme.
Ein Festigkeitsgutachten ist bei einer original Felge ja wohl nicht nötig, die Prüfnummer ist ja in der Felge eingeschlagen/gegossen.
Bleibt nur noch die Prüfung, ob die Rad-Reifenkombination die gesetzlichen Vorschriften, wie schleift nicht, steht nicht seitlich zu weit heraus etc. erfüllt...
Ich habe bei meinen US-Cars fast alles mit § 21 Abnahmen eintragen lassen (müssen).
Kostet ca. 50 €.
Grüße
Marshal
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Wenn es serienmäßiges erlaubt ist dann stehen die (zusätzlichen) Größen auf dem CoC (Certificate of Conformity). Das ist dieser weiße, abgestempelte Zettel, den es zum Auto gibt. Seit der alte Brief/Schein abgelöst wurden stehen da die Details drauf, die auf der "Zulassungsbescheinigung" keinen Platz mehr haben. Wichtiges Papier.
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Wenn es serienmäßiges erlaubt ist dann stehen die (zusätzlichen) Größen auf dem CoC (Certificate of Conformity). Das ist dieser weiße, abgestempelte Zettel, den es zum Auto gibt. Seit der alte Brief/Schein abgelöst wurden stehen da die Details drauf, die auf der "Zulassungsbescheinigung" keinen Platz mehr haben. Wichtiges Papier.
Auch hier steht bei mir lediglich 215/55 R17 drin.
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Nur, wo steht das, wie weiß ich das? Weil der Kona N-Line den fahren darf, dürfen das ja nicht direkt alle anderen Kona auch, oder?
Bei der ABE,die bei den Felgen dabei war,ist auch ein Gutachten,wo alle Fahrzeuge aufgeführt sind,auf welche
die Felgen montiert werden dürfen. Jeweils mit bestimmten Auflagen,keine Schneeketten usw.
In diesem Gutachten ist auch der Kona EV aufgeführt.
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hoyohoo, wenn die Größe für das Fz nicht freigegeben ist, dann hilft nur eine ABE des Felgen-Herstellers. In dem Fall der N-Line Felgen also Hyundai oder der eigentlich Hersteller. Glaube also eher nicht, dass es dafür eine ABE gibt, vielleicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hyundai fragen bringt Klarheit. Auf die Werkstatt würde ich mich kaum verlassen, lieber Hyundai Deutschland direkt.
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Da schließe ich mich meinem Vorredner an einfach bei Hyundai nachfragen die sollte es eig wissen.
Ich weiß nur das in dem Gutachten meiner neuen Felgen der EV drinnen steht und das sind. 8x18 er 45.
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Vielleicht kann ja jemand hier aus dem Forum einfach mal nachschauen welche KBA-Nummer eingegossen ist. Dann kann man doch einfach im Gutachten nachlesen ob und mit welchen Auflagen (falls überhaupt) die Felgen auf dem Kona EV gefahren werden dürfen.
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Vielleicht hilft das hier ja dem ein oder anderen?