Hallo ralle01
Der Energieversorger wird da vermutlich nicht viel zu sagen können. Er könnte höchstens dort eine eigene (öffentliche?) Säule aufstellen und den Strom zu seinen Konditionen verkaufen. Dann hat der Vermieter nichts damit zu tun.
Ob die Zuleitung über den Hof ausreicht muss ein Elektriker feststellen. Das hängt von Länge und weiteren Verbrauchern ab. Grundsätzlich ist auf 2.5mm² 16A bis zu einer bestimmten Länge möglich. Bei 5 Adern wäre das also ein 11kW-Wallbox. Mit zunehmender Länge wird die Verlustleistung höher, man muss mehr reinstecken als an der Wallbox raus kommt. Deshalb nimmt man eher stärkere Kabel, die üblicherweise neu zu legen sind.
Man kann alternativ auch die Leistung reduzieren. Dann lädt es halt nur mit rund 7kW oder so. Besser als nix.
Der Vermieter kann über die bereits genannten Systeme die Lademengen erfassen und mit der Nebenkostenabrechnung abrechnen. (Manche glauben, man wird damit zum Energieversorger und unterliegt bestimmten Abgaben wie EEG usw.)
Eine geeichte Messung wäre gut, muss aber alle paar Jahre neu geeicht werden. Ein ungeeichter Zähler reicht meines Erachtens auch, wenn man es vereinbart hat. Denn mit Eichung, zusätzlicher Messeinrichtung oder gar Dienstleister wird die kWh natürlich immer teurer.
LG, Andre.